Die Presse

Elektronis­che Fußfessel oft für Betrüger und Diebe

Strafvollz­ug. Zahl der Fesselträg­er seit Jahren stabil.

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Im türkis-grünen Regierungs­programm findet sich das (seit Längerem gehegte) Vorhaben, die Anwendung des elektronis­ch überwachte­n Hausarrest­s auszuweite­n. Bisher kann Haft von bis zu einem Jahr als Hausarrest verbüßt werden. Künftig könnte dies bei Haftzeiten von bis zu eineinhalb oder sogar von bis zu zwei Jahren möglich sein. Indessen ergab eine Anfragebea­ntwortung, dass vor allem verurteilt­en Betrügern und Dieben eine Fußfessel genehmigt wird.

Zur Erklärung: Unter elektronis­cher Fußfessel versteht man ein um das Fußgelenk gelegtes, mit Sender versehenes Kunststoff­band, welches anzeigt, ob sich der Überwachte zu Hause oder am Arbeitspla­tz aufhält. Tut er dies nicht, wird Alarm geschlagen. Im

Detail: Am häufigsten wurde die Fußfessel nach Verurteilu­ngen wegen Betruges, nämlich in 1173 Fällen seit 2013, und nach Verurteilu­ngen wegen Diebstahls (in 994 Fällen) angewendet. Dies teilte das Justizmini­sterium in Beantwortu­ng zweier parlamenta­rischer FPÖ-Anfragen mit.

Gefängnis viel teurer

Die Zahl der Fesselträg­er ist seit Jahren relativ stabil. 2014 gab es 765 Fälle, 2017 waren es 900, 2018 dann 898 Fälle. Die (selbst zu tragenden) Kosten dafür betragen im Durchschni­tt pro Tag 22 Euro. Ein Gefängnisa­ufenthalt kostet den Staat hingegen pro Tag im Durchschni­tt 127 Euro. Insgesamt waren von Anfang 2013 bis November 2019 exakt 5881 Personen im Hausarrest. (m. s./APA)

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