Elektronische Fußfessel oft für Betrüger und Diebe
Strafvollzug. Zahl der Fesselträger seit Jahren stabil.
Im türkis-grünen Regierungsprogramm findet sich das (seit Längerem gehegte) Vorhaben, die Anwendung des elektronisch überwachten Hausarrests auszuweiten. Bisher kann Haft von bis zu einem Jahr als Hausarrest verbüßt werden. Künftig könnte dies bei Haftzeiten von bis zu eineinhalb oder sogar von bis zu zwei Jahren möglich sein. Indessen ergab eine Anfragebeantwortung, dass vor allem verurteilten Betrügern und Dieben eine Fußfessel genehmigt wird.
Zur Erklärung: Unter elektronischer Fußfessel versteht man ein um das Fußgelenk gelegtes, mit Sender versehenes Kunststoffband, welches anzeigt, ob sich der Überwachte zu Hause oder am Arbeitsplatz aufhält. Tut er dies nicht, wird Alarm geschlagen. Im
Detail: Am häufigsten wurde die Fußfessel nach Verurteilungen wegen Betruges, nämlich in 1173 Fällen seit 2013, und nach Verurteilungen wegen Diebstahls (in 994 Fällen) angewendet. Dies teilte das Justizministerium in Beantwortung zweier parlamentarischer FPÖ-Anfragen mit.
Gefängnis viel teurer
Die Zahl der Fesselträger ist seit Jahren relativ stabil. 2014 gab es 765 Fälle, 2017 waren es 900, 2018 dann 898 Fälle. Die (selbst zu tragenden) Kosten dafür betragen im Durchschnitt pro Tag 22 Euro. Ein Gefängnisaufenthalt kostet den Staat hingegen pro Tag im Durchschnitt 127 Euro. Insgesamt waren von Anfang 2013 bis November 2019 exakt 5881 Personen im Hausarrest. (m. s./APA)