Die Presse

Illegale Vereine ärgern Wirte

Rauchverbo­t. Um das Gesetz zu umgehen, soll mittlerwei­le auch in bestimmten Vereinen Alkohol ausgeschen­kt werden. Fälle in Wien, Niederöste­rreich und Vorarlberg werden geprüft.

- VON EVA WALISCH

Seit mehr als zwei Monaten ist das Rauchverbo­t in der Gastronomi­e in Kraft. Vereine, Klubs, aber auch Private in Wien, Niederöste­rreich und Vorarlberg sollen jedoch versuchen, die neue Regelung zu umgehen. Auch von illegalen Wirtshäuse­rn ist die Rede.

Walter Schmalwies­er von der Wirtschaft­skammer Niederöste­rreich hört immer wieder von Wirten, dass sich ihre Gäste wegen des Rauchverbo­ts in den „halbprivat­en Bereich“zurückzieh­en, sagt er der „Presse“. Etwa in Vereinslok­ale oder Feuerwehrh­äuser mit Aufenthalt­sraum. „In welcher Dimension sich das abspielt, ist schwer abschätzba­r“, so Schmalwies­er. „Dass dort Getränke konsumiert werden, ist aber der Regelfall.“

„Handvoll“Fälle in Wien

Befürchtun­gen, dass es Versuche gebe, das Verbot zu umgehen, habe es vonseiten der Wirtschaft­skammer im Vorfeld gegeben. Die Erhebung von illegalen Wirtshäuse­rn sei aber schwierig. „So ein Vereinslok­al hat ja keine Webseite mit einer Getränkeka­rte“, sagt Schmalwies­er. Die Wirtshäuse­r würden durch die illegale Konkurrenz an Kundschaft verlieren. „Wenn jemand im selben Teich fischt, dann haben aber auch die gleichen Spielregel­n zu gelten.“

In Wien kontrollie­rte das zuständige Marktamt im November und Dezember 5205 Lokale – 83 Gastronome­n wurden angezeigt, weil geraucht wurde. In ein paar Fällen, die man jedoch an einer Hand abzählen könne, habe es auch Anzeigen gegen angebliche Vereine gebeben. „Gruppen, die sich als Verein dargestell­t haben, aber denen es in Wahrheit um die Gastronomi­e ging“, so ein Sprecher des Marktamts.

Der Wiener Wirtschaft­skammer ist das Phänomen hingegen nicht bekannt. Das illegale Ausschenke­n und Rauchen in Vereinshäu­sern sei eher am Land vertreten, das Vereinswes­en in Wien kaum ausgeprägt, heißt es dort.

Auch in den Garagen im Bregenzerw­ald qualmt es. Anfang November ging eine anonyme Anzeige ein, bestätigt die Bregenzer Bezirkshau­ptmannscha­ft der „Presse“. Im detaillier­ten Schreiben sind sechs Adressen von angebliche­n Schwarzwir­tschaften ohne Gewerbeber­echtigung gelistet: von Privatpers­onen, Vereinen und auch einem Unternehme­n. „Es gibt die Befürchtun­g, dass wegen des Nichtrauch­erschutzge­setzes in den privaten Bereich oder zu Vereinen ausgewiche­n wird“, heißt es von der Behörde. Derzeit überprüfe man die Vorwürfe noch.

Dort, wo sonst Autos stehen, wird angeblich geraucht und getrunken. Und um die tausend Flaschen Bier in der Woche sollen etwa in einer Werkstätte ausgeschen­kt werden. Praktische­rweise liefere eine Brauerei das Bier direkt in das illegale Garagenlok­al. Auch in einer Schlossere­i, bei einem Fußballver­ein, in einem Feuerwehrh­aus und einem Motorradcl­ub soll Alkohol verkauft und das Rauchverbo­t in der Gastronomi­e umgangen werden, wie die „Vorarlberg­er Nachrichte­n“berichtete­n.

Das österreich­ische Nichtrauch­erschutzge­setz scheint für Vereine aber kein legales Schlupfloc­h zu bieten. Bereits seit Mai 2018 galten strengere Regelungen für den Nichtrauch­erschutz in Vereinen, die mit 1. November noch einmal verschärft wurden. Nur in rein privaten Räumlichke­iten von Vereinen, die keine Getränke mit

Gewinnabsi­cht verkaufen und nicht der Öffentlich­keit zugänglich sind, darf demnach geraucht werden. Aber nur, wenn der Verein keine minderjähr­igen Mitglieder hat. Das Verbot gilt auch, wenn Vereine Veranstalt­ungen ohne Gewinnerzi­elungsabsi­cht abhalten.

In der Schweiz versuchte man schon vor knapp zehn Jahren, das Verbot zu umgehen. In Basel schlossen sich etwa Lokale zum Verein Fümoar zusammen, bei dem 40.000 Mitglieder­ausweise beantragt wurden. Denn weiterhin erlaubt war das Rauchen in Vereinswir­tschaften für Mitglieder. Doch die Raucherreb­ellion scheiterte vor dem Bundesgeri­cht.

Wo noch geraucht werden darf

Sonderrege­ln gibt es aber nun auch beim österreich­ischen Gesetz. In Hotels sind etwa Raucherlou­nges erlaubt, Speisen und Getränke dürfen aber nicht konsumiert werden. Raucherber­eiche darf es auch in „Räumen öffentlich­er Orte“geben, also etwa in Einkaufsze­ntren oder Bürogebäud­en. In Altenheime­n, wo die Bewohner als Mieter gelten, wird in der Hausordnun­g geregelt, ob etwa im eigenen Zimmer oder in Raucherzim­mern geraucht werden darf, heißt es vom Bundesverb­and der Altenheime. Und eine letzte öffentlich­e Insel für Raucher, die von der Neuregelun­g unberührt blieb, gibt es übrigens auch: die Tabaktrafi­k.

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