Illegale Vereine ärgern Wirte
Rauchverbot. Um das Gesetz zu umgehen, soll mittlerweile auch in bestimmten Vereinen Alkohol ausgeschenkt werden. Fälle in Wien, Niederösterreich und Vorarlberg werden geprüft.
Seit mehr als zwei Monaten ist das Rauchverbot in der Gastronomie in Kraft. Vereine, Klubs, aber auch Private in Wien, Niederösterreich und Vorarlberg sollen jedoch versuchen, die neue Regelung zu umgehen. Auch von illegalen Wirtshäusern ist die Rede.
Walter Schmalwieser von der Wirtschaftskammer Niederösterreich hört immer wieder von Wirten, dass sich ihre Gäste wegen des Rauchverbots in den „halbprivaten Bereich“zurückziehen, sagt er der „Presse“. Etwa in Vereinslokale oder Feuerwehrhäuser mit Aufenthaltsraum. „In welcher Dimension sich das abspielt, ist schwer abschätzbar“, so Schmalwieser. „Dass dort Getränke konsumiert werden, ist aber der Regelfall.“
„Handvoll“Fälle in Wien
Befürchtungen, dass es Versuche gebe, das Verbot zu umgehen, habe es vonseiten der Wirtschaftskammer im Vorfeld gegeben. Die Erhebung von illegalen Wirtshäusern sei aber schwierig. „So ein Vereinslokal hat ja keine Webseite mit einer Getränkekarte“, sagt Schmalwieser. Die Wirtshäuser würden durch die illegale Konkurrenz an Kundschaft verlieren. „Wenn jemand im selben Teich fischt, dann haben aber auch die gleichen Spielregeln zu gelten.“
In Wien kontrollierte das zuständige Marktamt im November und Dezember 5205 Lokale – 83 Gastronomen wurden angezeigt, weil geraucht wurde. In ein paar Fällen, die man jedoch an einer Hand abzählen könne, habe es auch Anzeigen gegen angebliche Vereine gebeben. „Gruppen, die sich als Verein dargestellt haben, aber denen es in Wahrheit um die Gastronomie ging“, so ein Sprecher des Marktamts.
Der Wiener Wirtschaftskammer ist das Phänomen hingegen nicht bekannt. Das illegale Ausschenken und Rauchen in Vereinshäusern sei eher am Land vertreten, das Vereinswesen in Wien kaum ausgeprägt, heißt es dort.
Auch in den Garagen im Bregenzerwald qualmt es. Anfang November ging eine anonyme Anzeige ein, bestätigt die Bregenzer Bezirkshauptmannschaft der „Presse“. Im detaillierten Schreiben sind sechs Adressen von angeblichen Schwarzwirtschaften ohne Gewerbeberechtigung gelistet: von Privatpersonen, Vereinen und auch einem Unternehmen. „Es gibt die Befürchtung, dass wegen des Nichtraucherschutzgesetzes in den privaten Bereich oder zu Vereinen ausgewichen wird“, heißt es von der Behörde. Derzeit überprüfe man die Vorwürfe noch.
Dort, wo sonst Autos stehen, wird angeblich geraucht und getrunken. Und um die tausend Flaschen Bier in der Woche sollen etwa in einer Werkstätte ausgeschenkt werden. Praktischerweise liefere eine Brauerei das Bier direkt in das illegale Garagenlokal. Auch in einer Schlosserei, bei einem Fußballverein, in einem Feuerwehrhaus und einem Motorradclub soll Alkohol verkauft und das Rauchverbot in der Gastronomie umgangen werden, wie die „Vorarlberger Nachrichten“berichteten.
Das österreichische Nichtraucherschutzgesetz scheint für Vereine aber kein legales Schlupfloch zu bieten. Bereits seit Mai 2018 galten strengere Regelungen für den Nichtraucherschutz in Vereinen, die mit 1. November noch einmal verschärft wurden. Nur in rein privaten Räumlichkeiten von Vereinen, die keine Getränke mit
Gewinnabsicht verkaufen und nicht der Öffentlichkeit zugänglich sind, darf demnach geraucht werden. Aber nur, wenn der Verein keine minderjährigen Mitglieder hat. Das Verbot gilt auch, wenn Vereine Veranstaltungen ohne Gewinnerzielungsabsicht abhalten.
In der Schweiz versuchte man schon vor knapp zehn Jahren, das Verbot zu umgehen. In Basel schlossen sich etwa Lokale zum Verein Fümoar zusammen, bei dem 40.000 Mitgliederausweise beantragt wurden. Denn weiterhin erlaubt war das Rauchen in Vereinswirtschaften für Mitglieder. Doch die Raucherrebellion scheiterte vor dem Bundesgericht.
Wo noch geraucht werden darf
Sonderregeln gibt es aber nun auch beim österreichischen Gesetz. In Hotels sind etwa Raucherlounges erlaubt, Speisen und Getränke dürfen aber nicht konsumiert werden. Raucherbereiche darf es auch in „Räumen öffentlicher Orte“geben, also etwa in Einkaufszentren oder Bürogebäuden. In Altenheimen, wo die Bewohner als Mieter gelten, wird in der Hausordnung geregelt, ob etwa im eigenen Zimmer oder in Raucherzimmern geraucht werden darf, heißt es vom Bundesverband der Altenheime. Und eine letzte öffentliche Insel für Raucher, die von der Neuregelung unberührt blieb, gibt es übrigens auch: die Tabaktrafik.