Gericht stoppt Bau der deutschen Tesla-Fabrik
Auto. Die Rodungsarbeiten müssen vorerst eingestellt werden. Noch liegt keine Baugenehmigung vor.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die laufenden Rodungsarbeiten für die geplante Tesla-Fabrik in Ostdeutschland gestoppt. Es entsprach damit einem Antrag der Grünen Liga Brandenburg. Noch am Freitag war der Umweltverein vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) gescheitert.
Der jetzt verfügte Stopp gelte, bis über die Beschwerde der Grünen Liga gegen den Frankfurter Beschluss entschieden ist, heißt es in dem Bescheid des Oberverwaltungsgerichts. „Wir wollen aber Tesla nicht verhindern“, sagte Heinz-Herwig Mascher, Vorsitzender der Grünen Liga Brandenburg. Das Unternehmen sollte aber nicht anders als andere behandelt werden.
Solange das Verfahren nicht abgeschlossen sei, dürften keine Tatsachen geschaffen werden, die dann nicht mehr rückgängig zu machen seien. Bis kommenden Dienstag haben die Umweltschützer nach Maschers Angaben nun Gelegenheit, Einwendungen vorzubringen.
Berlin hat gelassen auf den Stopp der Rodungsarbeiten reagiert. „Wir setzen dann auf zeitnahe Entscheidung des OVG“, ließ Wirtschaftsminister Jörg Steinbach (SPD) wissen.
Erst am Donnerstag hatte das Landesumweltamt die Zulassung für den vorzeitigen Beginn der Rodung des knapp 92 Hektar großen Waldstücks erteilt. Für den Bau des Tesla-Werks gibt es aber noch keine Genehmigung. Das Verfahren läuft noch. Das Umweltministerium hatte deutlich gemacht, dass Tesla „auf eigenes Risiko“mit den Arbeiten starten dürfe. Sollte die Genehmigung nicht erteilt werden können, müsste der Investor den Wald angemessen aufforsten. (red/ag)