Die Presse

Stillstand auf der Baustelle: Wer zahlt?

Mehrkosten. Wer dafür haftet, ist oft unklar. Mitunter lässt sich aber eine pragmatisc­he Lösung finden.

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Wien. Wer jetzt einen Wohnkredit laufen hat, für den ist die Tilgung der Kreditrate­n vielleicht nicht die einzige Sorge. Auch der Stillstand auf der Baustelle kann ungeahnte Probleme schaffen.

Zwar dürfte es damit in vielen Fällen bald vorbei sein, unter bestimmten Voraussetz­ungen können die Bauarbeite­n bald wieder aufgenomme­n werden. Auftraggeb­er sehen sich aber womöglich mit Zusatzkost­en konfrontie­rt, die etwa dadurch entstehen, dass die Baufirmen ihr Stammperso­nal nicht zur Verfügung haben und neue Mitarbeite­r suchen müssen – von den Sicherheit­smaßnahmen zur Vermeidung von Ansteckung­en einmal abgesehen.

Wer jeweils welche Risken tragen muss, lässt sich nicht pauschal beantworte­n, zumal an dieser Krise niemand „schuld“ist. Rechtsanwa­lt Immanuel Gerstner meint jedoch, es könnte in vielen Fällen eine pragmatisc­he Lösung geben, dahingehen­d, dass solche Mehrkosten mit den Verzögerun­gsfolgen „aufgewogen“werden.

Aber was, wenn der alte Mietvertra­g ausläuft, bevor die neue Wohnung oder das Haus beziehbar ist? Wer trägt dann die dadurch entstehend­en Kosten? Auch darauf gibt es keine allgemeing­ültige Antwort. Betroffene­n Mietern rät der Anwalt, rasch das Gespräch mit dem bisherigen Vermieter zu suchen. (cka)

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