Geringschätzung für dieses Land
„Wollen nicht im ,Neo-Biedermeier‘ erwachen“, Gastkommentar von Markus Beham, 26. 3.
Die derzeitige Krise hat nicht bewirken können, dass „fortschrittliche“Akademiker es unterlassen, ihre Geringschätzung für dieses Land zum Ausdruck zu bringen. Dass im Beitrag von Markus Beham gleich zu Beginn der erste Artikel des Bundes-Verfassungsgesetzes kritisiert wird, ist geradezu typisch. Es wird bemängelt, diese Bestimmung sage lediglich, „das Recht“gehe vom Volk aus, während das deutsche Grundgesetz im Art. 20 alle Staatsgewalt vom Volk ausgehen lässt. Der Autor beliebt zu übersehen, weshalb Art. 1 des B-VG von Hans Kelsen so formuliert worden ist.
Kelsen konnte die mit der Erarbeitung der Bundesverfassung befassten Politiker davon überzeugen, dass in einer Demokratie jegliches staatliche Handeln nur auf einer von der Volksvertretung oder unmittelbar vom Volk geschaffenen rechtlichen Grundlage zulässig sein kann und dass es daher so etwas wie eine „Staatsgewalt“nicht geben könne. Daher findet sich im B-VG – anders als in den Provisorischen Verfassungen von 1918 und 1919 und in Entwürfen zum B-VG, wo gesagt wird, dass alle „öffentlichen Gewalten“vom Volk eingesetzt werden – weder der Ausdruck „Öffentliche Gewalt“noch „Staatsgewalt“.
Dass der Autor auch davon spricht, von einem „aufgedunsenen Verwaltungsapparat“wären „vorerarbeitete Notfallpläne mit klaren Strukturen und Befehlsketten“zu erwarten gewesen, passt ins Bild. Jetzt ist es augenscheinlich für manchen „fortschrittlichen“Denker klar, dass in den ruhigen Zeiten, die hinter uns liegen, aus Ignoranz die Vor