Die Presse

Indexierte Familienbe­ihilfe abschaffen

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bereitung von Maßnahmen unterlasse­n worden ist. Da derartige Vorbereitu­ngen auch die Vorbereitu­ng einer Beschränku­ng von Grundrecht­en hätten enthalten müssen, lässt sich unschwer erahnen, von wem derartige Pläne kritisiert worden und wie intensiv diese Kritik gewesen wäre. Heute scheint „fortschrit­tlichen“Denkern aber klar zu sein, man habe sich davor zu fürchten, dass Einschränk­ungen, die heute normiert werden, auch aufrechter­halten werden, wenn der Anlass für die Normierung weggefalle­n ist. Univ.-Prof. Dr. Gerhart Wielinger, Institut für Öffentl. Recht u. Politikwis­senschafte­n der Uni Graz, Vors. des Menschenre­chtsbeirat­s im B.M.l. von 2007 bis 2012, 8010 Graz verzichten (wir nehmen ja geduldig auch die Nachteile in Kauf ), alles in allem ja eine positive Bilanz für uns Österreich­er. Nur – wenn es mal eng wird, ist das Hemd eben näher als die Hose. Und das war schon immer so, und es ist auch nichts falsch dran. Eher ein „menschlich­es“Grundgeset­z. Erich Ulrich, 1020 Wien

Coronakris­e und die Folgen

In Zeiten wie diesen erhalten viele Berufsgrup­pen verstärkte Anerkennun­g, weil ihre essenziell­e Bedeutung für das Funktionie­ren unserer Gesellscha­ft deutlich wird, darunter auch die meist aus Osteuropa stammenden Pflegekräf­te. Eine gute Gelegenhei­t, diese Anerkennun­g auszudrück­en, wäre die Rücknahme der Indexierun­g der Familienbe­ihilfen, die die Pflegerinn­en aus den östlichen Nachbarsta­aten hart trifft, Österreich aber weniger als erwartet gebracht hat.

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