Indexierte Familienbeihilfe abschaffen
bereitung von Maßnahmen unterlassen worden ist. Da derartige Vorbereitungen auch die Vorbereitung einer Beschränkung von Grundrechten hätten enthalten müssen, lässt sich unschwer erahnen, von wem derartige Pläne kritisiert worden und wie intensiv diese Kritik gewesen wäre. Heute scheint „fortschrittlichen“Denkern aber klar zu sein, man habe sich davor zu fürchten, dass Einschränkungen, die heute normiert werden, auch aufrechterhalten werden, wenn der Anlass für die Normierung weggefallen ist. Univ.-Prof. Dr. Gerhart Wielinger, Institut für Öffentl. Recht u. Politikwissenschaften der Uni Graz, Vors. des Menschenrechtsbeirats im B.M.l. von 2007 bis 2012, 8010 Graz verzichten (wir nehmen ja geduldig auch die Nachteile in Kauf ), alles in allem ja eine positive Bilanz für uns Österreicher. Nur – wenn es mal eng wird, ist das Hemd eben näher als die Hose. Und das war schon immer so, und es ist auch nichts falsch dran. Eher ein „menschliches“Grundgesetz. Erich Ulrich, 1020 Wien
Coronakrise und die Folgen
In Zeiten wie diesen erhalten viele Berufsgruppen verstärkte Anerkennung, weil ihre essenzielle Bedeutung für das Funktionieren unserer Gesellschaft deutlich wird, darunter auch die meist aus Osteuropa stammenden Pflegekräfte. Eine gute Gelegenheit, diese Anerkennung auszudrücken, wäre die Rücknahme der Indexierung der Familienbeihilfen, die die Pflegerinnen aus den östlichen Nachbarstaaten hart trifft, Österreich aber weniger als erwartet gebracht hat.