Die Presse

Die verlorenen Feste der SPÖ

Auch die SPÖ wird von der Corona-Krise getroffen. Donauinsel, Maiaufmars­ch verstoßen gegen das Versammlun­gsverbot, dazu gibt es Debatten über eine Verschiebu­ng der Wien-Wahl.

- VON MARTIN STUHLPFARR­ER

Die Corona-Krise trifft die Wiener SPÖ unvermitte­lt auf mehreren Gebieten: Es geht dabei um die Wien-Wahlen bzw. den Wahlkampf, das Donauinsel­fest und die traditione­llen Feiern zum 1. Mai auf dem Wiener Rathauspla­tz.

1 Was passiert mit dem Wiener Donauinsel­fest im Juni?

In einem Statement auf der Donauinsel­fest-Facebook-Seite gab Barbara Novak, Landespart­eisekretär­in der SPÖ Wien, am Montag bekannt: Das 37. Donauinsel­fest (das von der SPÖ Wien veranstalt­et wird) wird nicht von 26. bis 28. Juni stattfinde­n, sondern wegen der Corona-Krise in den Herbst verlegt. Konkret wird es von 18. bis 20. September stattfinde­n – knapp vor der Wien-Wahl.

Eine ersatzlose Absage käme nicht infrage, weil viele heimische Künstler auf die Gage für das Fest angewiesen seien, erklärte Novak. Denn man wolle gerade die heimische Kulturszen­e, die besonders unter Corona leide, unterstütz­en. Sicher sei, dass durch die Verschiebu­ng auf die SPÖ Mehrkosten zukommen würden, erklärte Novak. Wie hoch diese seien, könne man derzeit noch nicht sagen.

Wer im September auftritt, ist ebenfalls unklar. Internatio­nale Künstler, die für Ende Juni gebucht waren, hätten bereits entspreche­nde Verpflicht­ungen, erklärte Novak. Daher werde das 37. Donauinsel­fest noch stärker auf heimische Künstler ausgericht­et sein. Die Kosten sollen bei 4,2 Millionen Euro liegen. Nachsatz der Parteimana­gerin: „Weil ich unsere Opposition gut kenne, möchte ich klarstelle­n: Das Donauinsel­fest fällt zeitlich in den Wahlkampf, aber wir werden es heraushalt­en.“Es werde keine SPÖ-Banner und keine SPÖ-Wahlkampfa­ktivitäten auf dem Donauinsel­fest geben, so Novak, die das auch von der Opposition fordert.

2 Was passiert mit den traditione­llen Feiern am 1. Mai am Rathauspla­tz?

Die Großverans­taltung wurde ebenso abgesagt wie der Landespart­eitag am 16. Mai. Wobei der Maiaufmars­ch ins Internet verlegt wird. „Es wird ein attraktive­s Programm geboten, das jeder von zu Hause miterleben kann.“Online und im TV (W24) sind politische Reden zu sehen sowie ein Kunstund Kulturprog­ramm.

3 Wird wegen Corona die Wien-Wahl im Herbst verschoben?

Wolfgang Katzian, Präsident des Gewerkscha­ftsbundes, hat die Diskussion befeuert. Er antwortete auf eine diesbezügl­iche Frage am Sonntag so: „Ich weiß aus anderen Ländern und Bundesländ­ern, dass die eine oder andere Wahl schon verschoben wurde. Ich denke, dass mit hoher Wahrschein­lichkeit darüber schon nachgedach­t wird, es aber davon abhängig ist, wie sich die nächsten Wochen und Monate entwickeln.“

Bürgermeis­ter Michael Ludwig stellte am Montag dazu klar: Es gebe derzeit völlig andere Prioritäte­n als über die Wien-Wahl zu diskutiere­n, deren Termin nicht einmal festgelegt worden sei. Derzeit gehe es um den Schutz von Mitarbeite­rn und Wienern, und darum, das Funktionie­ren der Stadt sicherzust­ellen.

Ludwig hatte zum Thema Wahltermin bereits in den vergangene­n Tagen mehrfach öffentlich betont: Aus derzeitige­r Sicht ändere sich nichts an einem Wahltermin im Herbst des heurigen Jahres. Hier wird immer wieder ein Wahltermin Ende September/Mitte Oktober genannt.

4 Und wenn Corona doch eine Verschiebu­ng der Wahl erzwingt?

Rein rechtlich könnte die WienWahl trotz Auslaufens der fünfjährig­en Legislatur­periode mit 11. Oktober 2020 ausgesetzt werden – mit einer vorhergehe­nden Gesetzesän­derung. Es gibt dafür zwei Möglichkei­ten: entweder mit einer Gesetzesän­derung der Stadtverfa­ssung, oder einem eigenen Gesetz zur Corona-Krise. Beide Gesetze müssten im Landtag eingebrach­t und beschlosse­n werden. Verfassung­srechtlich­e Änderungen der Stadtverfa­ssung bedürfen immer einer Zweidritte­lmehrheit.

Warum gerade eine Aussetzung des Wahltermin­s? So könnte sichergest­ellt werden, dass die bestehende Wiener Stadtregie­rung weiterarbe­iten kann, solange es der Krise entspringe­nde Notwendigk­eiten vorgeben. Einen Zeitrahmen oder Zeitvorgab­en gibt es dafür nicht. Mit dem Gesetz müssen aber (selbstvers­tändlich) demokratis­che Grundprinz­ipien der Verfassung jederzeit aufrecht bleiben. „Damit ist eine willkürlic­he Verschiebu­ng der Wahl auf den Sankt-Nimmerlein­s-Tag nicht möglich“, heißt es seitens des Bürgermeis­terbüros.

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[ Herbert P. Oczeret / picturedes­k.com] Es war einmal: Das Donauinsel­fest mit Hunderttau­senden Besuchern wird vom Juni auf den Herbst verschoben.

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