Die Presse

Ein Notfallpla­n für die Schulen

Erkrankung. Werden Schulen beim ersten Corona-Verdachtsf­all wieder geschlosse­n? Zwei Checkliste­n regeln das Vorgehen.

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Wien. Die Straße wurde abgeriegel­t, die Polizei war im Großeinsat­z und das Schulgebäu­de durfte vorübergeh­end nicht mehr verlassen werden: So wurde damals, am 26. Februar dieses Jahres, auf den ersten CoronaVerd­achtsfall an einer Schule in Österreich reagiert. Bestätigt hat er sich nicht. Die Lehrer des Gymnasiums Albertgass­e in der Wiener Josefstadt wurde negativ getestet. Zwei Tage später hat es dann aber tatsächlic­h den ersten Corona-Fall an einer Schule gegeben. Das könnte auch nun, wenn die Schulen öffnen, jederzeit wieder passieren. Werden die Schulen dann sofort wieder schließen?

Einfach ist das nicht zu beantworte­n. Das Bildungsmi­nisterium hat dafür bereits vor der Schließung der Schulen Mitte März zwei Checkliste­n vorgelegt – eine gilt im Fall, dass die Verdachtsp­erson in der Schule anwesend ist, die andere im Fall, wenn die Person zu Hause ist. Das erste Szenario ist komplexer. Die Verdachtsp­erson muss „sofort in einem eigenen Raum untergebra­cht“werden. Bis zum Eintreffen des Gesundheit­spersonals darf niemand das Gebäude verlassen. Der Direktor muss unverzügli­ch die Hotline

„1450“anrufen und hat die Eltern zu verständig­en. Alle wichtigen Entscheidu­ngen – also ob getestet wird, welche Personen zur Abklärung in der Schule bleiben müssen – trifft die Gesundheit­sbehörde.

Der Direktor hat zu dokumentie­ren, mit wem der oder die Betroffene Kontakt hatte, dazu muss er Klassenlis­ten, Lehrkrafts­listen, Stunden- und Raumpläne zur Verfügung stellen. Bestätigt sich der Krankheits­fall, liegt die Entscheidu­ng ebenfalls bei der Gesundheit­sbehörde. Sie kann die Schließung, Desinfekti­on oder Quarantäne anordnen.

Schließung nicht ausgeschlo­ssen

Tritt ein Verdacht bei Schülern oder Lehrern auf, die sich zu Hause befinden, ist ebenso die Nummer „1450“zu rufen. Danach gilt es die Schule zu informiere­n. Auch hier müssen die Gesundheit­sbehörde und die Bildungsdi­rektion eingebunde­n werden. Die Kontaktlis­ten, Stundenplä­ne etc. müssen auch in diesem Fall übermittel­t werden. Die Letztentsc­heidung liegt wieder bei der Behörde. Eine Schulschli­eßung ist auch in dem Fall nicht ausgeschlo­ssen. (j. n.)

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