Bäder-Leitlinien: Abstand, kein Sauna-Aufguss
10 Quadratmeter Liegefläche pro Person in Freibädern
Wien. Bäder dürfen am 29. Mai öffnen – unter welchen Bedingungen, ist dank neuer Leitlinien der Hygieneexperten aus dem Gesundheitsministerium endlich klar. So regelt die Größe des Bades, wie viele Personen eingelassen werden. In Freibädern muss 10 Quadratmeter Liegefläche pro Gast zur Verfügung stehen. In Hallenbädern gilt dies ebenso. Allerdings kann hier auch anders gerechnet werden, nämlich sechs Quadratmeter Wasserfläche pro Person.
Somit ist auch die Anzahl der Personen im Wasser in künstlichen Becken geregelt. Dabei muss ein Abstand von ein bis zwei Metern eingehalten werden. In einem Whirlpool darf höchstens jeder zweite Platz besetzt sein. Bei „Kleinbadeteichen“muss sogar drei bis vier Meter Abstand eingehalten werden. Pro Person muss hier eine Wasserfläche von 25 Quadratmeter zur Verfügung stehen. Hintergrund der unterschiedlichen Abstandsregelungen: Wird das Wasser aufbereitet und desinfiziert, werden Krankheitserreger zunichtegemacht, im Gegensatz zu Badeteichen. Wobei das Infektionsrisiko im Badewasser ohnehin als „gering“eingeschätzt wird.
Auch Kästchen limitiert
Auch auf Liegewiese und in Umkleidekabinen gilt der Abstand von einem Meter in alle Richtungen. Liegen und Kästchen müssen vom Badbetreiber limitiert werden. In Innenräumen – etwa bei den Kassen, in Sanitär- und Umkleidebereichen – soll Mund-NasenSchutz getragen werden. Ausgenommen sind Feuchträume.
Interessant wird es in der Sauna: Benützen Personen, die nicht im selben Haushalt wohnen, Sauna oder Dampfbad, müssen zehn Quadratmeter pro Person zur Verfügung stehen. Und auch hier wieder: ein Meter Abstand halten. „Von Aufgüssen und Wedeln ist abzusehen“, heißt es. (twi)