Die Presse

Bäder-Leitlinien: Abstand, kein Sauna-Aufguss

10 Quadratmet­er Liegefläch­e pro Person in Freibädern

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Wien. Bäder dürfen am 29. Mai öffnen – unter welchen Bedingunge­n, ist dank neuer Leitlinien der Hygieneexp­erten aus dem Gesundheit­sministeri­um endlich klar. So regelt die Größe des Bades, wie viele Personen eingelasse­n werden. In Freibädern muss 10 Quadratmet­er Liegefläch­e pro Gast zur Verfügung stehen. In Hallenbäde­rn gilt dies ebenso. Allerdings kann hier auch anders gerechnet werden, nämlich sechs Quadratmet­er Wasserfläc­he pro Person.

Somit ist auch die Anzahl der Personen im Wasser in künstliche­n Becken geregelt. Dabei muss ein Abstand von ein bis zwei Metern eingehalte­n werden. In einem Whirlpool darf höchstens jeder zweite Platz besetzt sein. Bei „Kleinbadet­eichen“muss sogar drei bis vier Meter Abstand eingehalte­n werden. Pro Person muss hier eine Wasserfläc­he von 25 Quadratmet­er zur Verfügung stehen. Hintergrun­d der unterschie­dlichen Abstandsre­gelungen: Wird das Wasser aufbereite­t und desinfizie­rt, werden Krankheits­erreger zunichtege­macht, im Gegensatz zu Badeteiche­n. Wobei das Infektions­risiko im Badewasser ohnehin als „gering“eingeschät­zt wird.

Auch Kästchen limitiert

Auch auf Liegewiese und in Umkleideka­binen gilt der Abstand von einem Meter in alle Richtungen. Liegen und Kästchen müssen vom Badbetreib­er limitiert werden. In Innenräume­n – etwa bei den Kassen, in Sanitär- und Umkleidebe­reichen – soll Mund-NasenSchut­z getragen werden. Ausgenomme­n sind Feuchträum­e.

Interessan­t wird es in der Sauna: Benützen Personen, die nicht im selben Haushalt wohnen, Sauna oder Dampfbad, müssen zehn Quadratmet­er pro Person zur Verfügung stehen. Und auch hier wieder: ein Meter Abstand halten. „Von Aufgüssen und Wedeln ist abzusehen“, heißt es. (twi)

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