Start-ups verzweifeln im Förderdickicht
Förderungen. Start-ups hat die Coronakrise hart getroffen. Rasche Hilfe ist für ihr Überleben ein Muss. Doch die Voraussetzungen, um an Fördergelder zu kommen, sind verwirrend.
Wien. Länger als erwartet musste die Start-up-Szene auf staatliche Hilfsmaßnahmen warten. Zwar hat die Regierung am 16. April ein Hilfspaket präsentiert, aber das Austria Wirtschaftsservice ( AWS) hat erst vergangenen Freitag die Details zur ersten Säule, dem Covid-Start-up-Hilfsfonds, bekannt gegeben. Für die zweite Säule, den sogenannten Venture-CapitalFonds, ist bis dato nichts Näheres bekannt. Anträge auf Förderungen sollten alle, die Hilfe brauchen, möglichst schnell stellen. Denn diese können zwar bis 15. 12. 2020 online eingereicht werden, aber weil der Förderungstopf mit 50 Mio. Euro gedeckelt ist und das First-come-first-served-Prinzip gilt, ist Eile geboten.
Ohne Investor gibt es kein Geld
Doch die vielen Kriterien, die Start-ups erfüllen müssen, um an Geld vom Covid-Start-up-Hilfsfonds zu kommen, verwirren viele und haben für heftige Kritik in der Szene gesorgt. Prinzipiell soll mit dieser öffentlichen Förderung jenes Kapital, das Start-ups von privaten Investoren zur Verfügung gestellt bekommen, verdoppelt werden. „Grundsätzlich eine sinnvolle Maßnahme. Denn die Aussicht, dass ihr Investment verdoppelt wird, könnte für so manchen Business Angel ein Anreiz sein“, sagt Rechtsanwalt Johannes Mitterecker, der viele junge Unternehmen betreut. „Das Problem ist nur, dass Start-ups die vom AWS zur Verfügung gestellten Mittel nicht beliebig verwenden dürfen, sondern nur zur Finanzierung von Betriebsausgaben oder zur Überbrückung von Finanzierungsengpässen.“Unzulässig ist es hingegen, das Geld für Kosten zu verwenden, die vor dem Ansuchen um Förderung entstanden sind, genauso wie für „ausfuhrbezogene Tätigkeiten“, also etwa den Aufbau eines Vertriebsnetzes.
Welchen Sinn haben diese Auflagen? Es soll nur jenen Startups geholfen werden, die aufgrund von Corona in finanzielle Schieflage gekommen sind. Die Regierung will verhindern, dass Jungunternehmer die Misserfolge der Vergangenheit auf die Coronakrise schieben und missbräuchlich auf Hilfsmaßnahmen zurückgreifen.
Doch auch für jene Start-ups, die erst aufgrund der Pandemie einen wirtschaftlichen Einbruch erlebt haben, seien noch viele Fragen offen, sagt Rechtsanwalt Moritz Frech: „Etwa wie hoch die Umsatzrückgänge und der Finanzbedarf sein müssen, um mit staatlichem Geld rechnen zu können. Das AWS nennt keine konkreten Zahlen, es obliegt also seinem Beurteilungsspielraum. Dementsprechend groß ist die Unsicherheit bei den Start-ups.“
Wo findet man Investoren?
Ein anderer Kritikpunkt an dem Paket ist, dass das AWS nur private Investments akzeptiert, die nicht von Mehrheitsgesellschaftern, Geschäftsführern oder deren nahen Angehörigen stammen. „Damit werden die Gründer als potenzielle Investoren ausgeschlossen. Doch warum sollen ihre Ambitionen, ihr Unternehmen mit ihrem Privatvermögen aus der Misere zu führen, durch den Hilfsfonds nicht gefördert werden, fragen sich viele“, sagt Frech.
Auf das Kapital der Gründer sollte es nicht ankommen, könnte man ihnen entgegenhalten, denn innovative Unternehmen werden in der Regel auch innovative Investoren finden. „Grundsätzlich ist das auch so“, sagt Johannes Mitterecker, „Praktisch ist jedoch der ,Investorenfang‘ derzeit aufgrund der vielen Beschränkungen besonders schwierig. Start-ups können sich gegenwärtig auf keinen Messen und Veranstaltungen präsentieren und Investoren von ihrer Businessidee überzeugen. Kapital zu aktivieren ist de facto unmöglich.“All jene Start-ups, die sich auf die Reisebranche konzentrieren, haben wegen der schlechten Perspektiven quasi keine Aussicht auf Investment. Ihnen kommt das Hilfspaket gar nicht zugute.
Die Förderung will das AWS, falls sie zusteht, nur wenige Tage nach Antragstellung überweisen. Deshalb prüft es die Voraussetzungen nur formal. Stellt sich aber im Nachhinein heraus, dass die gemachten Angaben falsch sind, muss die gesamte Förderung zurückgezahlt werden. Mit einer Strafe ist freilich auch zu rechnen.