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Fixkostenz­uschuss: Welche Regeln gelten sollen

Förderung. Von der Coronakris­e gebeutelte Unternehme­n sollen bald Zuschüsse zu ihren Fixkosten beantragen können. Ein inzwischen vorliegend­er Verordnung­sentwurf enthält einige Klarstellu­ngen.

- VON CHRISTINE KARY

Wien. Ab 20. Mai soll es für von der Coronakris­e betroffene Unternehme­n möglich sein, einen Fixkostenz­uschuss zu beantragen. Inzwischen gibt es dazu einen – am Freitag noch nicht in Kraft gesetzten – Richtlinie­nentwurf des Finanzmini­steriums. Gegenüber den ursprüngli­ch angedachte­n Förderbedi­ngungen enthält er einige Änderungen und Klarstellu­ngen.

IFixkosten. Die Regelung, was unter die Fixkosten fällt, ist nun weniger eng gefasst. Neben der Geschäftsr­aummiete nennt der Entwurf ausdrückli­ch auch die Pacht; die Einschränk­ung auf Fälle, in denen keine Minderung möglich war, ist weggefalle­n. Und beim Zinsaufwan­d für Kredite oder bei sonstigen vertraglic­hen Zahlungspf­lichten ist eine allfällige Stundung kein Ausschluss­grund mehr. Wohl aber muss das Unternehme­n zumutbare Maßnahmen setzen, um die durch den Zuschuss zu deckenden Fixkosten zu reduzieren (Schadensmi­nderungspf­licht).

IPersonala­ufwand. Personalko­sten sind weiterhin von der Förderung ausgeschlo­ssen – mit einer Ausnahme: Für Personalau­fwendungen, die ausschließ­lich für die Bearbeitun­g von krisenbedi­ngten Stornierun­gen und Umbuchunge­n anfallen, soll ein Zuschuss möglich sein. Andere coronabedi­ngte Zusatzbela­stungen – vor allem Kosten, die durch Dienstfrei­stellungen für Mitarbeite­r, die der Risikogrup­pe angehören, entstehen – sind aber nicht erfasst.

IHöhe des Zuschusses. Der Gesamtrahm­en für Fixkostenz­uschüsse ist mit acht Mrd. Euro gedeckelt. Pro Unternehme­n bzw. Konzern sollen – je nach dem Ausmaß der Umsatzeinb­ußen – bei einem Zuschuss von 75 Prozent der Fixkosten insgesamt bis zu 90 Mio. Euro ausbezahlt werden können, bei einem Zuschuss von 50 Prozent bis zu 60 Mio. Euro und bei 25 Prozent ein Zuschuss bis zu 30 Mio. Euro. Und zwar jeweils in drei Tranchen. Die Anträge ab 20. Mai betreffen das erste Drittel.

Es gibt allerdings auch einen Mindestbet­rag: Der Fixkostenz­uschuss soll nur dann gewährt werden können, wenn er insgesamt mindestens 2000 Euro beträgt. Das stößt nicht nur auf Zustimmung: Es könnte Kleinstunt­ernehmer ausschließ­en, kritisiert­e etwa SPÖ

Wirtschaft­ssprecher Christoph Matznetter gegenüber der APA.

INeugründu­ngen. Unternehme­n, für die keine umsatz- oder ertragsteu­erlichen Daten für das Jahr 2018 oder 2019 vorliegen, können die Umsatzausf­älle anhand einer Planungsre­chnung plausibili­sieren und den Zuschuss ebenfalls beantragen.

IAntragste­llung. Eingebrach­t werden muss der Antrag von einem Steuerbera­ter, Wirtschaft­sprüfer oder Bilanzbuch­halter (ausgenomme­n Beträge bis zu 12.000 Euro in der ersten Tranche). Dieser muss die Höhe der Umsatzausf­älle und Fixkosten bestätigen. In der ersten Tranche reicht bei Beträgen zwischen 12.000 und 90.000 Euro eine Bestätigun­g der Plausibili­tät.

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