Fixkostenzuschuss: Welche Regeln gelten sollen
Förderung. Von der Coronakrise gebeutelte Unternehmen sollen bald Zuschüsse zu ihren Fixkosten beantragen können. Ein inzwischen vorliegender Verordnungsentwurf enthält einige Klarstellungen.
Wien. Ab 20. Mai soll es für von der Coronakrise betroffene Unternehmen möglich sein, einen Fixkostenzuschuss zu beantragen. Inzwischen gibt es dazu einen – am Freitag noch nicht in Kraft gesetzten – Richtlinienentwurf des Finanzministeriums. Gegenüber den ursprünglich angedachten Förderbedingungen enthält er einige Änderungen und Klarstellungen.
IFixkosten. Die Regelung, was unter die Fixkosten fällt, ist nun weniger eng gefasst. Neben der Geschäftsraummiete nennt der Entwurf ausdrücklich auch die Pacht; die Einschränkung auf Fälle, in denen keine Minderung möglich war, ist weggefallen. Und beim Zinsaufwand für Kredite oder bei sonstigen vertraglichen Zahlungspflichten ist eine allfällige Stundung kein Ausschlussgrund mehr. Wohl aber muss das Unternehmen zumutbare Maßnahmen setzen, um die durch den Zuschuss zu deckenden Fixkosten zu reduzieren (Schadensminderungspflicht).
IPersonalaufwand. Personalkosten sind weiterhin von der Förderung ausgeschlossen – mit einer Ausnahme: Für Personalaufwendungen, die ausschließlich für die Bearbeitung von krisenbedingten Stornierungen und Umbuchungen anfallen, soll ein Zuschuss möglich sein. Andere coronabedingte Zusatzbelastungen – vor allem Kosten, die durch Dienstfreistellungen für Mitarbeiter, die der Risikogruppe angehören, entstehen – sind aber nicht erfasst.
IHöhe des Zuschusses. Der Gesamtrahmen für Fixkostenzuschüsse ist mit acht Mrd. Euro gedeckelt. Pro Unternehmen bzw. Konzern sollen – je nach dem Ausmaß der Umsatzeinbußen – bei einem Zuschuss von 75 Prozent der Fixkosten insgesamt bis zu 90 Mio. Euro ausbezahlt werden können, bei einem Zuschuss von 50 Prozent bis zu 60 Mio. Euro und bei 25 Prozent ein Zuschuss bis zu 30 Mio. Euro. Und zwar jeweils in drei Tranchen. Die Anträge ab 20. Mai betreffen das erste Drittel.
Es gibt allerdings auch einen Mindestbetrag: Der Fixkostenzuschuss soll nur dann gewährt werden können, wenn er insgesamt mindestens 2000 Euro beträgt. Das stößt nicht nur auf Zustimmung: Es könnte Kleinstunternehmer ausschließen, kritisierte etwa SPÖ
Wirtschaftssprecher Christoph Matznetter gegenüber der APA.
INeugründungen. Unternehmen, für die keine umsatz- oder ertragsteuerlichen Daten für das Jahr 2018 oder 2019 vorliegen, können die Umsatzausfälle anhand einer Planungsrechnung plausibilisieren und den Zuschuss ebenfalls beantragen.
IAntragstellung. Eingebracht werden muss der Antrag von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter (ausgenommen Beträge bis zu 12.000 Euro in der ersten Tranche). Dieser muss die Höhe der Umsatzausfälle und Fixkosten bestätigen. In der ersten Tranche reicht bei Beträgen zwischen 12.000 und 90.000 Euro eine Bestätigung der Plausibilität.