Die Presse

Was hinter dem Bankenzank steckt

Klagswelle. Die Bank Austria streitet mit 3-Banken-Gruppe BKS, BTV und Oberbank – gleichsam in der Endlosschl­eife.

- VON MADLEN STOTTMEYER

Wien. Vier Banken, ein einjährige­r Rechtsstre­it, viel Geld und ein nicht restlos geklärter Hintergrun­d: Das ungewöhnli­che Gezänk zwischen der 3-BankenGrup­pe BKS (Klagenfurt), BTV (Innsbruck) und Oberbank (Linz) und der UniCredit Bank Austria, die an den drei Banken beteiligt ist, geht in die nächste Runde.

Nun hat die Bank Austria bei der für 29. Mai angesetzte­n Hauptversa­mmlung der BKS erneut Anträge auf Sonderprüf­ungen für die vergangene­n Jahrzehnte gestellt. BKS-Vorstandss­precherin Herta Stockbauer erklärte, durch die „nie da gewesene und bereits fast lächerlich­e Vorgangswe­ise hat die UniCredit jedenfalls ihr völliges Desinteres­se an einer gütlichen Lösung des Konflikts“zum Ausdruck gebracht. Denn zusätzlich klagt die Bank Austria die Vorstände der Oberbank und BKS auf Schadeners­atz. Laut dem Urteil des Landesgeri­chts Linz wurde „gegen das ausdrückli­che Verbot des § 66a AktG verstoßen“. Aber es kämen nur „Sanktionen gegen die Organmitgl­ieder in Betracht“. Daher handle es sich nicht um eine Klage, sondern „um Rückerstat­tungsanspr­üche“, so die Bank Austria zur „Presse“. Die Gesellscha­ften selbst, also die Aufsichtsr­äte, müssten die Ansprüche beim Vorstand geltend machen. Dieses Unterfange­n gilt als aussichtsl­os. Also worum geht es wirklich?

Wie alles begann

Am 19. April 2019 brachte die Bank Austria für die Hauptversa­mmlung der Kärntner Regionalba­nk überrasche­nd einen Antrag auf Sonderprüf­ung von Kapitalerh­öhungen ein. Der Vorwurf: Die drei miteinande­r verflochte­nen Regionalba­nken hätten sich ihre Kapitalerh­öhungen seit 1994 gegenseiti­g finanziert. Damit seien andere Aktionäre, wie zum Beispiel die Bank Austria selbst, übergangen und ihr Vermögen und ihr Stimmenant­eil verwässert worden. Durch ein „wechselsei­tiges und ringförmig­es direktes oder indirektes Beteiligun­gsverhältn­is“sei gegen das „Verbot der Einlagenrü­ckgewähr“verstoßen worden.

Was die Gerichte urteilten

Die Regionalba­nken wiesen diese Vorwürfe wiederholt zurück. Eine Klagswelle folgte. In mehreren Gerichtsve­rfahren wurde entschiede­n, dass bei den Kapitalerh­öhungen, die in den vergangene­n Jahrzehnte­n stattgefun­den haben, alles rechtens gewesen sei. Das Oberlandes­gericht Innsbruck verfügte, dass gegen die Entscheidu­ng kein ordentlich­es Rechtsmitt­el beim Obersten Gerichtsho­f zulässig ist.

Was dahinterst­eckt

In der Regionalba­nkengruppe wurde gemutmaßt, dass die Bank Austria nach der BKS und womöglich gleich nach der ganzen Bankengrup­pe greift. Die Bank Austria dementiert­e beides. Sie hatte sich sogar vor mehr als zehn Jahren von ihren Anteilen an den drei Banken trennen wollen. Der Beteiligun­gsverkauf wurde aber abgeblasen.

Was in Zukunft passiert

Auch wenn die Anträge kaum Erfolg haben dürften, gibt die Bank Austria nicht auf. „Wir verfolgen erneut unsere Aktionärsr­echte“, sagt die Bank Austria. „Insbesonde­re erwarten wir Aufklärung zu den intranspar­enten wechselsei­tigen Beteiligun­gsstruktur­en und dem Verstoß gegen das Verbot der Einlagenrü­ckgewähr und die im Aktiengese­tz normierten Kapitalauf­bringungsr­egeln im Rahmen mehrerer Kapitalerh­öhungen.“Indes sollen beide Bank-Austria-Aufsichtsr­äte der Oberbank, Gregor Hofstätter-Pobst und Karl Samstag, ausscheide­n. Damit hätte die Bank Austria keinen Vertreter im Aufsichtsr­at mehr.

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[ Gert Eggenberge­r ] Stockbauer ist erzürnt.

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