Was hinter dem Bankenzank steckt
Klagswelle. Die Bank Austria streitet mit 3-Banken-Gruppe BKS, BTV und Oberbank – gleichsam in der Endlosschleife.
Wien. Vier Banken, ein einjähriger Rechtsstreit, viel Geld und ein nicht restlos geklärter Hintergrund: Das ungewöhnliche Gezänk zwischen der 3-BankenGruppe BKS (Klagenfurt), BTV (Innsbruck) und Oberbank (Linz) und der UniCredit Bank Austria, die an den drei Banken beteiligt ist, geht in die nächste Runde.
Nun hat die Bank Austria bei der für 29. Mai angesetzten Hauptversammlung der BKS erneut Anträge auf Sonderprüfungen für die vergangenen Jahrzehnte gestellt. BKS-Vorstandssprecherin Herta Stockbauer erklärte, durch die „nie da gewesene und bereits fast lächerliche Vorgangsweise hat die UniCredit jedenfalls ihr völliges Desinteresse an einer gütlichen Lösung des Konflikts“zum Ausdruck gebracht. Denn zusätzlich klagt die Bank Austria die Vorstände der Oberbank und BKS auf Schadenersatz. Laut dem Urteil des Landesgerichts Linz wurde „gegen das ausdrückliche Verbot des § 66a AktG verstoßen“. Aber es kämen nur „Sanktionen gegen die Organmitglieder in Betracht“. Daher handle es sich nicht um eine Klage, sondern „um Rückerstattungsansprüche“, so die Bank Austria zur „Presse“. Die Gesellschaften selbst, also die Aufsichtsräte, müssten die Ansprüche beim Vorstand geltend machen. Dieses Unterfangen gilt als aussichtslos. Also worum geht es wirklich?
Wie alles begann
Am 19. April 2019 brachte die Bank Austria für die Hauptversammlung der Kärntner Regionalbank überraschend einen Antrag auf Sonderprüfung von Kapitalerhöhungen ein. Der Vorwurf: Die drei miteinander verflochtenen Regionalbanken hätten sich ihre Kapitalerhöhungen seit 1994 gegenseitig finanziert. Damit seien andere Aktionäre, wie zum Beispiel die Bank Austria selbst, übergangen und ihr Vermögen und ihr Stimmenanteil verwässert worden. Durch ein „wechselseitiges und ringförmiges direktes oder indirektes Beteiligungsverhältnis“sei gegen das „Verbot der Einlagenrückgewähr“verstoßen worden.
Was die Gerichte urteilten
Die Regionalbanken wiesen diese Vorwürfe wiederholt zurück. Eine Klagswelle folgte. In mehreren Gerichtsverfahren wurde entschieden, dass bei den Kapitalerhöhungen, die in den vergangenen Jahrzehnten stattgefunden haben, alles rechtens gewesen sei. Das Oberlandesgericht Innsbruck verfügte, dass gegen die Entscheidung kein ordentliches Rechtsmittel beim Obersten Gerichtshof zulässig ist.
Was dahintersteckt
In der Regionalbankengruppe wurde gemutmaßt, dass die Bank Austria nach der BKS und womöglich gleich nach der ganzen Bankengruppe greift. Die Bank Austria dementierte beides. Sie hatte sich sogar vor mehr als zehn Jahren von ihren Anteilen an den drei Banken trennen wollen. Der Beteiligungsverkauf wurde aber abgeblasen.
Was in Zukunft passiert
Auch wenn die Anträge kaum Erfolg haben dürften, gibt die Bank Austria nicht auf. „Wir verfolgen erneut unsere Aktionärsrechte“, sagt die Bank Austria. „Insbesondere erwarten wir Aufklärung zu den intransparenten wechselseitigen Beteiligungsstrukturen und dem Verstoß gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr und die im Aktiengesetz normierten Kapitalaufbringungsregeln im Rahmen mehrerer Kapitalerhöhungen.“Indes sollen beide Bank-Austria-Aufsichtsräte der Oberbank, Gregor Hofstätter-Pobst und Karl Samstag, ausscheiden. Damit hätte die Bank Austria keinen Vertreter im Aufsichtsrat mehr.