Die Presse

Von einem lebenslang­en Schaden nichts bemerkt

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liche Problem liegt aber darin, dass es keine juristisch­e Lösung gibt, weil die Verträge keine Institutio­n vorsehen, die eine sog. Kompetenz-Kompetenz hat, also die Befugnis, letztinsta­nzlich einen solchen Konflikt zu entscheide­n.

Entspreche­nd der Logik des Primärrech­ts – kein EU-Organ, sondern die Mitgliedst­aaten selbst bestimmen souverän durch Erteilung von Einzelermä­chtigungen über ihren Souveränit­ätsverlust zugunsten der EU – kann die Kompetenz-Kompetenz aber nicht beim EuGH liegen. Darin liegt die Brisanz des BVerfG-Urteils.

DDr. Peter Fitl, 7960 Öblarn in Österreich eingeführt, bleibt auch und wird dann eben zweckentfr­emdet, wie in Deutschlan­d – wie Sie als gelernter Österreich­er wissen sollten.

Eva Karas, 1130 Wien

„Wir sind in dieser Krise erst am Anfang des Endes“, Gastkommen­tar von Hannes Androsch, 12. 5.

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