Tischmanieren neu: Was nun zu beachten ist
Dos and Dont’s. Gruppengröße, Maske bis zum Tisch, kein Bier an der Bar. Die Verhaltensregeln im Restaurant.
Wien. Es wäre keine Lockerung, wenn sie nicht auch mit einer Reihe von Regeln einhergehen würde. Diese erfolgen in der Gastronomie ganz nach dem Motto: soziales Leben ja, aber auf Distanz. So ist der Mindestabstand von einem Meter hier das oberste Gebot.
Aber beginnen wir von vorn: Einen Tisch zu reservieren ist nicht Pflicht, wird aber empfohlen, um unnötige Staus vor oder in Lokalen zu vermeiden. Zudem ist die Anzahl der Tische in vielen Lokalen reduziert worden, um den nötigen Ein-Meter-Abstand zwischen den Tischen einhalten zu können. Da kann es schon einmal passieren, dass man auch mit vier Personen keinen Platz bekommt. Vier Gäste plus ihre minderjährigen Kinder ist die erlaubte Gruppengröße. Diese Einschränkung gilt nicht, wenn die Gäste alle aus einem gemeinsamen Haushalt kommen. Aber Achtung für Riesen-WGs: Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen sind auch in einem Lokal derzeit untersagt. Für eine größere Gruppe zwei Tische nebeneinander zu reservieren und dann untereinander zu tauschen, ist kein zulässiges Schlupfloch.
Steht man einmal vor dem Lokal, heißt es, die Maske aufzusetzen. Sich selbst einen Tisch zu suchen, ist tabu. Das Personal, das bei Kundenkontakt ebenfalls Mund-Nasen-Schutz tragen muss, soll den Gästen einen
Tisch zuweisen. Das gilt allerdings nur in geschlossenen Räumen. In Schanigärten fällt dies – genauso wie die Maskenpflicht für Gäste – weg.
Am Weg zum Tisch gilt wieder: Mindestabstand einhalten. Hat man einmal Platz genommen, darf die Maske abgenommen werden. Aber bitte nicht neben sich auf den Tisch legen! Dieser sollte nämlich, genauso wie Stuhlrücken und Armlehnen, vor jedem neuen Gast desinfiziert werden. Für diesen Zweck sollten auch Speisekarten foliert sein. Manche Lokale bieten bereits digitale Alternativen an, mit denen sich Gäste per QR-Code das Menü auf das Smartphone holen können.
Tischdekoration ist nicht grundsätzlich verboten, aber auch hier gilt: nach jedem Gast reinigen. Tischtücher oder Tischsets werden getauscht. Der Tisch sollte außerdem je nach Gastanzahl gedeckt werden. Vorgefüllte Besteckkörbe und Serviettenhalter zur freien Entnahme sind nicht gestattet. Ebenso wie ein Brotkorb und
Salz- oder Pfefferstreuer. Letztere werden nach jedem Gast gereinigt. Bei Bedarf am besten danach fragen.
Grenzfall Zeitungen
Etwas kniffliger ist es im Kaffeehaus. So mancher Betreiber hat sich im Vorfeld gefragt, ob er wieder Zeitungen auflegen darf. Diese können schließlich schwer abgewischt werden. Dezidiert verboten ist dies nicht, das Thema sei allerdings „mit Vorsicht zu genießen“, sagt Peter Dobcak, Obmann der Fachgruppe Gastronomie in der Wirtschaftskammer Wien. Am ehesten vorstellbar – und aufgelegten Zeitungen vorzuziehen – seien Tageszeitungen in den traditionellen Zeitungshaltern, weil man hier das Papier „möglichst wenig berührt“.
Die Maske ist übrigens nur beim Betreten des Lokals Pflicht, nicht aber innerhalb oder beim Verlassen. Das heißt, dass auch beim Gang zur Toilette kein Mundschutz getragen werden muss.
Auch wenn es im Sommer aufgrund steigender Temperaturen weniger relevant wird: Einen Schal
mitzunehmen ist nicht verkehrt. Lokale sind angehalten, häufig zu lüften.
Nicht mehr möglich ist es, an der Bar ein Bier zu trinken. Denn beim Schankverkauf gilt: Speisen und Getränke dürfen nicht in unmittelbarer Nähe zur Ausgabestelle verzehrt werden. Wie weit der Abstand sein muss, ist nicht vorgegeben.
Buffets sind erlaubt, wenn die Teller von Mitarbeitern nach dem Wunsch des Gastes angerichtet werden oder die Speisen vorportioniert und abgedeckt sind. Running Sushi etwa ist so möglich.
Beim Essen am Tisch selbst ändert sich nichts. Wer die bekannten Tischmanieren einhält, ist wohl gut beraten. Zahlen jedenfalls nicht vergessen. Dies nach Möglichkeit kontaktlos.
Auch das Personal ist angehalten, sich stets an den Mindestabstand zu halten. Mitarbeiter ohne direkten Kontakt zu den Gästen, also etwa in der Küche, müssen keine Maske tragen – es sei denn, es ist mit dem Arbeitgeber so vereinbart.