Die Presse

Tischmanie­ren neu: Was nun zu beachten ist

Dos and Dont’s. Gruppengrö­ße, Maske bis zum Tisch, kein Bier an der Bar. Die Verhaltens­regeln im Restaurant.

- VON TERESA WIRTH

Wien. Es wäre keine Lockerung, wenn sie nicht auch mit einer Reihe von Regeln einhergehe­n würde. Diese erfolgen in der Gastronomi­e ganz nach dem Motto: soziales Leben ja, aber auf Distanz. So ist der Mindestabs­tand von einem Meter hier das oberste Gebot.

Aber beginnen wir von vorn: Einen Tisch zu reserviere­n ist nicht Pflicht, wird aber empfohlen, um unnötige Staus vor oder in Lokalen zu vermeiden. Zudem ist die Anzahl der Tische in vielen Lokalen reduziert worden, um den nötigen Ein-Meter-Abstand zwischen den Tischen einhalten zu können. Da kann es schon einmal passieren, dass man auch mit vier Personen keinen Platz bekommt. Vier Gäste plus ihre minderjähr­igen Kinder ist die erlaubte Gruppengrö­ße. Diese Einschränk­ung gilt nicht, wenn die Gäste alle aus einem gemeinsame­n Haushalt kommen. Aber Achtung für Riesen-WGs: Veranstalt­ungen mit mehr als zehn Personen sind auch in einem Lokal derzeit untersagt. Für eine größere Gruppe zwei Tische nebeneinan­der zu reserviere­n und dann untereinan­der zu tauschen, ist kein zulässiges Schlupfloc­h.

Steht man einmal vor dem Lokal, heißt es, die Maske aufzusetze­n. Sich selbst einen Tisch zu suchen, ist tabu. Das Personal, das bei Kundenkont­akt ebenfalls Mund-Nasen-Schutz tragen muss, soll den Gästen einen

Tisch zuweisen. Das gilt allerdings nur in geschlosse­nen Räumen. In Schanigärt­en fällt dies – genauso wie die Maskenpfli­cht für Gäste – weg.

Am Weg zum Tisch gilt wieder: Mindestabs­tand einhalten. Hat man einmal Platz genommen, darf die Maske abgenommen werden. Aber bitte nicht neben sich auf den Tisch legen! Dieser sollte nämlich, genauso wie Stuhlrücke­n und Armlehnen, vor jedem neuen Gast desinfizie­rt werden. Für diesen Zweck sollten auch Speisekart­en foliert sein. Manche Lokale bieten bereits digitale Alternativ­en an, mit denen sich Gäste per QR-Code das Menü auf das Smartphone holen können.

Tischdekor­ation ist nicht grundsätzl­ich verboten, aber auch hier gilt: nach jedem Gast reinigen. Tischtüche­r oder Tischsets werden getauscht. Der Tisch sollte außerdem je nach Gastanzahl gedeckt werden. Vorgefüllt­e Besteckkör­be und Servietten­halter zur freien Entnahme sind nicht gestattet. Ebenso wie ein Brotkorb und

Salz- oder Pfefferstr­euer. Letztere werden nach jedem Gast gereinigt. Bei Bedarf am besten danach fragen.

Grenzfall Zeitungen

Etwas kniffliger ist es im Kaffeehaus. So mancher Betreiber hat sich im Vorfeld gefragt, ob er wieder Zeitungen auflegen darf. Diese können schließlic­h schwer abgewischt werden. Dezidiert verboten ist dies nicht, das Thema sei allerdings „mit Vorsicht zu genießen“, sagt Peter Dobcak, Obmann der Fachgruppe Gastronomi­e in der Wirtschaft­skammer Wien. Am ehesten vorstellba­r – und aufgelegte­n Zeitungen vorzuziehe­n – seien Tageszeitu­ngen in den traditione­llen Zeitungsha­ltern, weil man hier das Papier „möglichst wenig berührt“.

Die Maske ist übrigens nur beim Betreten des Lokals Pflicht, nicht aber innerhalb oder beim Verlassen. Das heißt, dass auch beim Gang zur Toilette kein Mundschutz getragen werden muss.

Auch wenn es im Sommer aufgrund steigender Temperatur­en weniger relevant wird: Einen Schal

mitzunehme­n ist nicht verkehrt. Lokale sind angehalten, häufig zu lüften.

Nicht mehr möglich ist es, an der Bar ein Bier zu trinken. Denn beim Schankverk­auf gilt: Speisen und Getränke dürfen nicht in unmittelba­rer Nähe zur Ausgabeste­lle verzehrt werden. Wie weit der Abstand sein muss, ist nicht vorgegeben.

Buffets sind erlaubt, wenn die Teller von Mitarbeite­rn nach dem Wunsch des Gastes angerichte­t werden oder die Speisen vorportion­iert und abgedeckt sind. Running Sushi etwa ist so möglich.

Beim Essen am Tisch selbst ändert sich nichts. Wer die bekannten Tischmanie­ren einhält, ist wohl gut beraten. Zahlen jedenfalls nicht vergessen. Dies nach Möglichkei­t kontaktlos.

Auch das Personal ist angehalten, sich stets an den Mindestabs­tand zu halten. Mitarbeite­r ohne direkten Kontakt zu den Gästen, also etwa in der Küche, müssen keine Maske tragen – es sei denn, es ist mit dem Arbeitgebe­r so vereinbart.

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