Wie die Grenzen zu Österreich fallen
Coronakrise. Das vergangene Wochenende hat zahlreiche Änderungen im Grenzverkehr zwischen Österreich und seinen Nachbarländern gebracht: Ein Überblick.
Wien. Die Grenzen zu Österreich öffnen sich: Das vergangene Wochenende hat zahlreiche Änderungen im Grenzverkehr zwischen Österreich und einigen Nachbarländern gebracht.
Auf deutliche Lockerungen etwa hat sich Österreich mit Deutschland und der Schweiz geeinigt: War das Überqueren der Landesgrenzen zwischen den drei Ländern bisher nur für Berufspendler, Lkw-Fahrer oder aus anderen triftigen Gründen möglich, ist die Ein- und Ausreise jetzt auch für Menschen möglich, die im Nachbarland ihren Partner (ob nun verheiratet oder nicht) oder andere Verwandte besuchen beziehungsweise an einem familiären Fest teilnehmen möchten.
Ein weiterer neuer Einreisegrund ist das Versorgen von Tieren oder landwirtschaftlichen Flächen. Ein- und Ausreisen darf auch, wer im Nachbarland eine Liegenschaft, Wohnung (oder auch nur einen Schrebergarten!) hat, die er versorgen möchte. Den Reisegrund muss man in einer Selbstdeklaration (die es auf der Website des Innenministeriums zum Download gibt) angeben – ebenso wie die Adresse, an der man sich aufhält.
Reist man aus den oben genannten Gründen ein und aus, ist ein ärztliches Attest oder ein negativer Covid-19-Test nicht mehr erforderlich – auch die zweiwöchige Heimquarantäne nach der Rückkehr nach Österreich, die ohne Attest erforderlich gewesen ist, entfällt. Diese Lockerungen gelten nur zwischen Österreich, Deutschland und der Schweiz. Kontrolliert wird stichprobenartig.
Zum Meer mit Hindernissen
Für alle anderen Reisegründe (Urlaub etc.) braucht man bei der Rückkehr nach Österreich auch aus Deutschland und der Schweiz nach wie vor ein gesundheitliches Attest (das nicht älter als vier Tage ist) oder einen negativen Coronatest, man kann sich auch vierzehn Tage in Heimquarantäne geben.
Ein Attest, ein negativer Coronatest oder Heimquarantäne sind auch nach wie vor Pflicht, wenn man aus anderen Nachbarländern zurückkehrt: Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass Österreich am Wochenende auch die Grenzen zu Tschechien, der Slowakei und Ungarn wieder geöffnet hat. „Bis Ende Mai gelten nach wie vor die Einreisebeschränkungen“, heißt es aus dem Innenministerium, soll heißen: Berufspendler und Lkw-Fahrer dürfen ein- und ausreisen, auch bei wichtigen anderen Gründen. Alle anderen brauchen ein Attest oder die Auflage, sich 14 Tage in Quarantäne zu begeben. An der Grenze zu Tschechien und der Slowakei kontrolliert Österreich seit dem Wochenende nur noch stichprobenartig, an der ungarischen Grenze bleiben Kontrollen vorerst aufrecht.
Und auch wenn Slowenien am Freitag die Reisefreiheit ausgerufen und seine Grenzen zu den Nachbarländern geöffnet hat (was Ministerpräsident Janez Jansaˇ am Samstag allerdings wieder relativiert hat), besteht eine solche allgemeine Reisefreiheit zwischen Österreich und Slowenien nach wie vor nicht – ein entsprechendes bilaterales Abkommen gibt es noch nicht, heißt es aus dem Innenministerium.
Dennoch könnte mancher Österreicher versucht sein, die Reise nach bzw. durch Slowenien anzutreten, um etwas Meeresluft zu schnuppern: Hat doch Kroatien die Einreise für alle Bürger der EU und des Schengenraums auch aus touristischen Gründen erlaubt. Wer also an der kroatischen Grenze belegt, dass er etwa ein Hotelzimmer oder ein Segelboot gemietet hat, darf einreisen. Allerdings: Bei der Rückkehr nach Österreich muss man nach wie vor – voraussichtlich bis Ende Mai – ein gesundheitliches Attest mitführen oder sich zurück in Österreich zwei Wochen in Heimquarantäne begeben.
Ab 15. Juni soll dann auch für Österreich die Reisefreiheit innerhalb der EU wieder gelten – wobei das Datum nur eingehalten wird, wenn die Infektionszahlen in Österreich und den anderen Ländern weiter so niedrig bleiben.
Unklar ist dabei, wie es mit Reisen nach Italien weitergeht. Zwar hat Italien angekündigt, dass ab 3. Juni alle EU-Bürger wieder in das Land einreisen dürfen – allerdings bleibt die Reisewarnung des österreichischen Außenministeriums für Italien aufrecht. Nötig ist des Weiteren ein bilaterales Abkommen, das die jeweilige Ein- und Ausreise regelt. Nach derzeitigem Stand ist es sehr ungewiss, ob bis 3. Juni eine Lockerung beschlossen wird, da die Infektionszahlen in Italien noch sehr hoch sind.
Mit Rom „gibt es regelmäßige Gespräche über Grenzöffnungen – wie mit allen anderen Nachbarländern auch“, heißt es gegenüber der „Presse“aus dem Außenministerium. Auf Szenarien für den Sommer will man sich noch nicht festlegen.
Deshalb gilt im Fall Italien weiterhin: Wer aus Italien nach Österreich einreist, muss einen negativen Covid-Test vorweisen oder sich in zweiwöchige Heimquarantäne begeben. (mpm, basta, APA)