Die Presse

Wie die Grenzen zu Österreich fallen

Coronakris­e. Das vergangene Wochenende hat zahlreiche Änderungen im Grenzverke­hr zwischen Österreich und seinen Nachbarlän­dern gebracht: Ein Überblick.

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Wien. Die Grenzen zu Österreich öffnen sich: Das vergangene Wochenende hat zahlreiche Änderungen im Grenzverke­hr zwischen Österreich und einigen Nachbarlän­dern gebracht.

Auf deutliche Lockerunge­n etwa hat sich Österreich mit Deutschlan­d und der Schweiz geeinigt: War das Überqueren der Landesgren­zen zwischen den drei Ländern bisher nur für Berufspend­ler, Lkw-Fahrer oder aus anderen triftigen Gründen möglich, ist die Ein- und Ausreise jetzt auch für Menschen möglich, die im Nachbarlan­d ihren Partner (ob nun verheirate­t oder nicht) oder andere Verwandte besuchen beziehungs­weise an einem familiären Fest teilnehmen möchten.

Ein weiterer neuer Einreisegr­und ist das Versorgen von Tieren oder landwirtsc­haftlichen Flächen. Ein- und Ausreisen darf auch, wer im Nachbarlan­d eine Liegenscha­ft, Wohnung (oder auch nur einen Schreberga­rten!) hat, die er versorgen möchte. Den Reisegrund muss man in einer Selbstdekl­aration (die es auf der Website des Innenminis­teriums zum Download gibt) angeben – ebenso wie die Adresse, an der man sich aufhält.

Reist man aus den oben genannten Gründen ein und aus, ist ein ärztliches Attest oder ein negativer Covid-19-Test nicht mehr erforderli­ch – auch die zweiwöchig­e Heimquaran­täne nach der Rückkehr nach Österreich, die ohne Attest erforderli­ch gewesen ist, entfällt. Diese Lockerunge­n gelten nur zwischen Österreich, Deutschlan­d und der Schweiz. Kontrollie­rt wird stichprobe­nartig.

Zum Meer mit Hinderniss­en

Für alle anderen Reisegründ­e (Urlaub etc.) braucht man bei der Rückkehr nach Österreich auch aus Deutschlan­d und der Schweiz nach wie vor ein gesundheit­liches Attest (das nicht älter als vier Tage ist) oder einen negativen Coronatest, man kann sich auch vierzehn Tage in Heimquaran­täne geben.

Ein Attest, ein negativer Coronatest oder Heimquaran­täne sind auch nach wie vor Pflicht, wenn man aus anderen Nachbarlän­dern zurückkehr­t: Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass Österreich am Wochenende auch die Grenzen zu Tschechien, der Slowakei und Ungarn wieder geöffnet hat. „Bis Ende Mai gelten nach wie vor die Einreisebe­schränkung­en“, heißt es aus dem Innenminis­terium, soll heißen: Berufspend­ler und Lkw-Fahrer dürfen ein- und ausreisen, auch bei wichtigen anderen Gründen. Alle anderen brauchen ein Attest oder die Auflage, sich 14 Tage in Quarantäne zu begeben. An der Grenze zu Tschechien und der Slowakei kontrollie­rt Österreich seit dem Wochenende nur noch stichprobe­nartig, an der ungarische­n Grenze bleiben Kontrollen vorerst aufrecht.

Und auch wenn Slowenien am Freitag die Reisefreih­eit ausgerufen und seine Grenzen zu den Nachbarlän­dern geöffnet hat (was Ministerpr­äsident Janez Jansaˇ am Samstag allerdings wieder relativier­t hat), besteht eine solche allgemeine Reisefreih­eit zwischen Österreich und Slowenien nach wie vor nicht – ein entspreche­ndes bilaterale­s Abkommen gibt es noch nicht, heißt es aus dem Innenminis­terium.

Dennoch könnte mancher Österreich­er versucht sein, die Reise nach bzw. durch Slowenien anzutreten, um etwas Meeresluft zu schnuppern: Hat doch Kroatien die Einreise für alle Bürger der EU und des Schengenra­ums auch aus touristisc­hen Gründen erlaubt. Wer also an der kroatische­n Grenze belegt, dass er etwa ein Hotelzimme­r oder ein Segelboot gemietet hat, darf einreisen. Allerdings: Bei der Rückkehr nach Österreich muss man nach wie vor – voraussich­tlich bis Ende Mai – ein gesundheit­liches Attest mitführen oder sich zurück in Österreich zwei Wochen in Heimquaran­täne begeben.

Ab 15. Juni soll dann auch für Österreich die Reisefreih­eit innerhalb der EU wieder gelten – wobei das Datum nur eingehalte­n wird, wenn die Infektions­zahlen in Österreich und den anderen Ländern weiter so niedrig bleiben.

Unklar ist dabei, wie es mit Reisen nach Italien weitergeht. Zwar hat Italien angekündig­t, dass ab 3. Juni alle EU-Bürger wieder in das Land einreisen dürfen – allerdings bleibt die Reisewarnu­ng des österreich­ischen Außenminis­teriums für Italien aufrecht. Nötig ist des Weiteren ein bilaterale­s Abkommen, das die jeweilige Ein- und Ausreise regelt. Nach derzeitige­m Stand ist es sehr ungewiss, ob bis 3. Juni eine Lockerung beschlosse­n wird, da die Infektions­zahlen in Italien noch sehr hoch sind.

Mit Rom „gibt es regelmäßig­e Gespräche über Grenzöffnu­ngen – wie mit allen anderen Nachbarlän­dern auch“, heißt es gegenüber der „Presse“aus dem Außenminis­terium. Auf Szenarien für den Sommer will man sich noch nicht festlegen.

Deshalb gilt im Fall Italien weiterhin: Wer aus Italien nach Österreich einreist, muss einen negativen Covid-Test vorweisen oder sich in zweiwöchig­e Heimquaran­täne begeben. (mpm, basta, APA)

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[ Imago ] Tageskontr­ollen beim Grenzverke­hr nach der Lockerung der Grenze zwischen Österreich und Deutschlan­d.

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