Die Presse

Bub rammte Skifahreri­n: Vater schuldlos

Der Oberste Gerichtsho­f sieht die Aufsichtsp­flicht nicht verletzt.

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Wien. Völlig unschuldig in eine Kollision auf der Skipiste verwickelt zu sein, bedeutet nicht unbedingt, dass jemand anderer Schuld an den Folgen trägt. Das zeigt der Fall einer Skifahreri­n, die von einem damals achtjährig­en Buben gerammt und verletzt worden ist. Die Frau klagte den Vater, der mit seinem Sohn unterwegs gewesen war, ohne Erfolg.

Steilstück auf blauer Piste

Der Unfall passierte auf einer blauen Piste, wie sie der Bub nach Auskunft seines Skilehrers bereits befahren konnte. An einer Stelle war der Hang aber auf der linken Seite steiler und ziemlich stark vereist, und unglücklic­herweise konnte der junge Skifahrer infolge eines Fahrfehler­s oberhalb dieses Abschnitts nicht nach rechts ausweichen, wo die Abfahrt flacher verlaufen ist. Vielmehr geriet er genau in diese Passage.

Die Verletzte warf dem Vater vor, seine Aufsichtsp­flicht verletzt zu haben, und klagte ihn. Während die ersten beiden Instanzen einen Schadeners­atz bejahten, wies der Oberste Gerichtsho­f die Klage zur Gänze ab (3 Ob 226/19k).

Die Piste insgesamt war für den Buben – im Gegensatz zu der einen kritischen Passage – nicht zu schwierig, und der Vater durfte auf Aussagen des Skilehrers vertrauen, wonach der Sohn seine Fahrlinie schon selbst habe wählen können. Der Vater musste daher nicht vorausfahr­en, sondern durfte hinter dem Buben fahren. Weil er dies auch wirklich tat, hatte er tatsächlic­h keine Möglichkei­t, den Unfall zu verhindern. Angesichts der konkreten Umstände konnte dem Mann keine Verletzung der Aufsichtsp­flicht angelastet werden.

Also geht die verletzte Skifahreri­n leer aus. (kom)

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