Die Presse

Ungarn schließt Transitzon­e für Migranten

„Bedauerlic­hes“EuGH-Urteil von Budapest umgesetzt.

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Wien/Budapest. Die ungarische Regierung räumt die umstritten­en Transitzon­en an der Südgrenze des Landes. Damit folge man dem Urteil des Europäisch­en Gerichtsho­fs (EuGH) zur Unterbring­ung von Asylbewerb­ern, teilte Kanzleimin­ister Gergely Gulyas´ am Donnerstag auf einer Pressekonf­erenz in Budapest mit. Ein Asylantrag könne ab sofort nur mehr bei ausländisc­hen Vertretung­en im EU-Ausland gestellt werden.

Die Transitzon­e sei „eine Lösung gewesen, die Ungarns Grenzen geschützt hat“, betonte Gulyas.´ Die Regierung sei zwar nicht einverstan­den mit dem EuGH-Urteil, das der Minister als „bedauerlic­h“bezeichnet­e. Doch als EU-Mitgliedst­aat sei Ungarn verpflicht­et, das Urteil umzusetzen. Wer künftig einen Asylantrag für Ungarn stellen wolle, der könne das ab sofort nur noch außerhalb Ungarns – in ungarische­n Botschafte­n oder Konsulaten in Nicht-EU-Ländern – machen, erklärte Gulyas.´

„Wie Inhaftieru­ng“

Nach Ansicht des Europäisch­en Gerichtsho­fs verstößt die Unterbring­ung von Asylwerber­n in den Containerl­agern an der ungarisch-serbischen Grenze ohne Einzelfall­prüfung gegen EU-Recht. Die Bedingunge­n in dem Lager glichen einer Inhaftieru­ng, befanden die Luxemburge­r Richter in ihrem Urteil von vergangene­r Woche.

Die durch die Schließung aktuell betroffene­n 280 Personen in den Lagern Röszke und Tompa werden in ein Auffanglag­er gebracht. Die beiden Camps wurden nach Angaben des Ungarische­n Helsinki-Komitees (HCC) in der Früh geräumt. Dabei wurden die Personen, zum Großteil Familien mit Kleinkinde­rn, in „offene oder halb offene“Einrichtun­gen gebracht, berichtete die NGO.

Das HCC hatte die vier Asylwerber aus dem Iran und aus Afghanista­n, die seit mehr als einem Jahr in der Transitzon­e festsaßen, bei ihrer Klage vor dem EuGH vertreten.

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