Rotes Eigentor? Partei droht Strafe nach neuer Meldepflicht
Finanzen. Rechnungshof ortet Parteispende durch Peter-Kaiser-Komitee.
Wien. Im vergangenen Juli beschlossen SPÖ, FPÖ und Liste Jetzt striktere Regeln für Parteispenden. Eine der Neuerungen lautet, dass Ausgaben von Personenkomitees im Zeitraum von 2017 bis zum 1. Juli 2019 rückwirkend dem Rechnungshof zu melden sind. Ebendies könnte sich nun aber als Eigentor für die Sozialdemokraten entpuppen.
Die SPÖ-Bundesgeschäftsstelle meldete zwar gehorsam, dass es im Kärntner Landtagswahlkampf 2018 ein Personenkomitee für Landeshauptmann Peter Kaiser gab. Dieses wandte für Inserate rund 102.000 Euro auf. Im am Freitag veröffentlichten Rechenschaftsbericht der SPÖ taucht die Summe aber nicht als Spende auf. Die Partei sagt, dass das Komitee in keinem organisatorischen Zusammenhang mit ihr gestanden sei.
Der durch die Meldung hellhörig gewordene Rechnungshof stuft die Sache nun anders ein. Die SPÖ habe einen (ökonomischen) Vorteil erlangt, den sie geduldet habe. Also liege eine Parteispende vor, die nicht deklariert wurde. Der Rechnungshof erstattet jetzt eine Meldung an den Unabhängigen Partei-Transparenz-Senat (UPTS).
„Ich gehe davon aus, dass auch er dies als Spende bewertet“, sagt Parteifinanzierungsexperte Hubert Sickinger zur „Presse“. In diesem Fall würde der SPÖ eine Strafe drohen, die das Einfache bis Dreifache des Betrags – also bis zu 306.000 Euro – beträgt.
Seit der Novelle sind (diesfalls erst ab Juli 2019) Personenkomitees in die Wahlkampfobergrenze einzuberechnen. Überdies darf kein Spender mehr als 7500 Euro pro Jahr an eine Partei zahlen. Auch das fiel der SPÖ als Erste auf den Kopf: Wegen einer unterstützenden Veranstaltung roter Gewerkschafter muss die Partei laut dem UPTS bereits den Wert von 150.000 Euro begleichen. Weitere 31.500 Euro soll die Partei wegen verbotener Hilfe durch ihren Parlamentsklub (Inserate) zahlen. Die SPÖ erklärte, berufen zu wollen.