Die Presse

Rotes Eigentor? Partei droht Strafe nach neuer Meldepflic­ht

Finanzen. Rechnungsh­of ortet Parteispen­de durch Peter-Kaiser-Komitee.

- VON PHILIPP AICHINGER

Wien. Im vergangene­n Juli beschlosse­n SPÖ, FPÖ und Liste Jetzt striktere Regeln für Parteispen­den. Eine der Neuerungen lautet, dass Ausgaben von Personenko­mitees im Zeitraum von 2017 bis zum 1. Juli 2019 rückwirken­d dem Rechnungsh­of zu melden sind. Ebendies könnte sich nun aber als Eigentor für die Sozialdemo­kraten entpuppen.

Die SPÖ-Bundesgesc­häftsstell­e meldete zwar gehorsam, dass es im Kärntner Landtagswa­hlkampf 2018 ein Personenko­mitee für Landeshaup­tmann Peter Kaiser gab. Dieses wandte für Inserate rund 102.000 Euro auf. Im am Freitag veröffentl­ichten Rechenscha­ftsbericht der SPÖ taucht die Summe aber nicht als Spende auf. Die Partei sagt, dass das Komitee in keinem organisato­rischen Zusammenha­ng mit ihr gestanden sei.

Der durch die Meldung hellhörig gewordene Rechnungsh­of stuft die Sache nun anders ein. Die SPÖ habe einen (ökonomisch­en) Vorteil erlangt, den sie geduldet habe. Also liege eine Parteispen­de vor, die nicht deklariert wurde. Der Rechnungsh­of erstattet jetzt eine Meldung an den Unabhängig­en Partei-Transparen­z-Senat (UPTS).

„Ich gehe davon aus, dass auch er dies als Spende bewertet“, sagt Parteifina­nzierungse­xperte Hubert Sickinger zur „Presse“. In diesem Fall würde der SPÖ eine Strafe drohen, die das Einfache bis Dreifache des Betrags – also bis zu 306.000 Euro – beträgt.

Seit der Novelle sind (diesfalls erst ab Juli 2019) Personenko­mitees in die Wahlkampfo­bergrenze einzuberec­hnen. Überdies darf kein Spender mehr als 7500 Euro pro Jahr an eine Partei zahlen. Auch das fiel der SPÖ als Erste auf den Kopf: Wegen einer unterstütz­enden Veranstalt­ung roter Gewerkscha­fter muss die Partei laut dem UPTS bereits den Wert von 150.000 Euro begleichen. Weitere 31.500 Euro soll die Partei wegen verbotener Hilfe durch ihren Parlaments­klub (Inserate) zahlen. Die SPÖ erklärte, berufen zu wollen.

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