IN ZAHLEN
1/3 der Österreicherinnen
und Österreicher wird 2030 über 65 Jahre alt sein, nur 17,9 Prozent unter 20 – im Vergleich dazu: 1971 stand es noch 20,1 Prozent zu 31,2 Prozent.
7 Grundsätze des Wahlrechts
sind in der österreichischen Verfassung verankert. Vom Kinderwahlrecht besonders betroffen wären das gleiche, das unmittelbare und das persönliche Wahlrecht.