Was Sie beachten sollten bei . . .
Tipp 1
Wer Zugang zu Gemeinschaftsräumen hat, muss sich auch an den Kosten beteiligen – unabhängig davon, ob er diese nützt. Anders sieht es aus, wenn nur eine bestimmte Gruppe Zugang hat – dann zahlt diese dafür. Bei Schäden ist der Vermieter erhaltungspflichtig. Hat ein Mieter den Schaden verursacht, kann sich der Vermieter die Kosten dafür von diesem zurück holen.
Tipp 2
Als Knackpunkt im Zusammenleben der Bewohner gibt es einen Dauerbrenner: Hygiene. Und zwar vor allem in Gemeinschaftsküchen, weshalb diese – anders als Waschküche, Spiel- und Sportraum bis zu Kino, Schwimmbad, Sauna und Weinkeller – weniger gut ankommen. Grundsätzlich gilt: Ein Ort ist so zu verlassen, wie er vorgefunden wurde. Sauber.
Tipp 3
Im Zeitalter des Sharing und der Sehnsucht nach „echter“Kommunikation bergen derzeit brachliegende, weil veraltete oder nicht mehr zielgruppengerechte Gemeinschaftsräume Potenzial für die Zukunft: Flexible Arbeitsplätze oder Spielgruppen für Kleinkinder nahe der eigenen Wohnung könnten darin ebenso Platz finden wie Werkstätten.