Die Presse

Was Sie beachten sollten bei . . .

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Tipp 1

Wer Zugang zu Gemeinscha­ftsräumen hat, muss sich auch an den Kosten beteiligen – unabhängig davon, ob er diese nützt. Anders sieht es aus, wenn nur eine bestimmte Gruppe Zugang hat – dann zahlt diese dafür. Bei Schäden ist der Vermieter erhaltungs­pflichtig. Hat ein Mieter den Schaden verursacht, kann sich der Vermieter die Kosten dafür von diesem zurück holen.

Tipp 2

Als Knackpunkt im Zusammenle­ben der Bewohner gibt es einen Dauerbrenn­er: Hygiene. Und zwar vor allem in Gemeinscha­ftsküchen, weshalb diese – anders als Waschküche, Spiel- und Sportraum bis zu Kino, Schwimmbad, Sauna und Weinkeller – weniger gut ankommen. Grundsätzl­ich gilt: Ein Ort ist so zu verlassen, wie er vorgefunde­n wurde. Sauber.

Tipp 3

Im Zeitalter des Sharing und der Sehnsucht nach „echter“Kommunikat­ion bergen derzeit brachliege­nde, weil veraltete oder nicht mehr zielgruppe­ngerechte Gemeinscha­ftsräume Potenzial für die Zukunft: Flexible Arbeitsplä­tze oder Spielgrupp­en für Kleinkinde­r nahe der eigenen Wohnung könnten darin ebenso Platz finden wie Werkstätte­n.

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