Die Presse

Grasser gibt heikle Daten nicht heraus

Buwog-Prozess: „Lauschangr­iff“-Streit spitzt sich zu.

- VON MANFRED SEEH

Wien. Mehr als 169 Stunden sind im Buwog-Korruption­sprozess gegen Ex-Finanzmini­ster KarlHeinz Grasser Bild- und Tonaufzeic­hnungen gemacht worden – außerhalb der Verhandlun­g. Schon vor Beginn der jeweiligen Verhandlun­gstage, in Prozesspau­sen und auch noch einige Zeit nach Beendigung der einzelnen „Sitzungen“wurde vom Gericht mitgeschni­tten.

Das Material, welches in Kopie den Grasser-Anwälten Norbert Wess und Manfred Ainedter vorliegt, enthält – auch vertraulic­he – Gespräche zwischen Anwälten und Klienten. Nun soll es auf Wunsch von Gerichtspr­äsident Friedrich Forsthuber vernichtet werden. Die Verteidigu­ng verweigert dies.

Der Verteidige­r-Antrag auf Vernichtun­g des Materials (die Originalda­teien hat das Gericht) wurde von der Richterin abgeschmet­tert. Laut Forsthuber handle es sich gar nicht um Bild- und Tonaufzeic­hnungen im Sinne der Strafproze­ssordnung (§ 271a StPO). Sondern nur um Aufnahmen, die als „technische­s Hilfsmitte­l“der Schriftfüh­rerin zu verstehen seien. Es stehe den Anwälten nicht zu, über die Bänder zu verfügen (diese hatten sie offiziell von der Richterin bekommen). Sie mögen das Material retournier­en. Dann werde es vernichtet. Einen solchen Brief hat der Gerichtspr­äsident an die Verteidige­r geschriebe­n (dieser liegt der „Presse“vor). Interessan­t: Auch Forsthuber schreibt von „sensiblen Dateien“.

Kollision droht

Jedenfalls droht eine Kollision: Die Richterin hat ja die Vernichtun­g bereits verweigert. In einem Antwortbri­ef schreibt nun Wess, bei dem Material handle es sich insgesamt sehr wohl um Bild- und Tonaufzeic­hnungen gemäß Strafproze­ssordnung. Freilich sei es nicht zulässig, auch außerhalb der Verhandlun­g zu filmen. Grasser werde die bei dem „Lauschangr­iff“gewonnenen Daten (Zitat Verteidigu­ng) jedenfalls nicht retournier­en.

Newspapers in German

Newspapers from Austria