Grasser gibt heikle Daten nicht heraus
Buwog-Prozess: „Lauschangriff“-Streit spitzt sich zu.
Wien. Mehr als 169 Stunden sind im Buwog-Korruptionsprozess gegen Ex-Finanzminister KarlHeinz Grasser Bild- und Tonaufzeichnungen gemacht worden – außerhalb der Verhandlung. Schon vor Beginn der jeweiligen Verhandlungstage, in Prozesspausen und auch noch einige Zeit nach Beendigung der einzelnen „Sitzungen“wurde vom Gericht mitgeschnitten.
Das Material, welches in Kopie den Grasser-Anwälten Norbert Wess und Manfred Ainedter vorliegt, enthält – auch vertrauliche – Gespräche zwischen Anwälten und Klienten. Nun soll es auf Wunsch von Gerichtspräsident Friedrich Forsthuber vernichtet werden. Die Verteidigung verweigert dies.
Der Verteidiger-Antrag auf Vernichtung des Materials (die Originaldateien hat das Gericht) wurde von der Richterin abgeschmettert. Laut Forsthuber handle es sich gar nicht um Bild- und Tonaufzeichnungen im Sinne der Strafprozessordnung (§ 271a StPO). Sondern nur um Aufnahmen, die als „technisches Hilfsmittel“der Schriftführerin zu verstehen seien. Es stehe den Anwälten nicht zu, über die Bänder zu verfügen (diese hatten sie offiziell von der Richterin bekommen). Sie mögen das Material retournieren. Dann werde es vernichtet. Einen solchen Brief hat der Gerichtspräsident an die Verteidiger geschrieben (dieser liegt der „Presse“vor). Interessant: Auch Forsthuber schreibt von „sensiblen Dateien“.
Kollision droht
Jedenfalls droht eine Kollision: Die Richterin hat ja die Vernichtung bereits verweigert. In einem Antwortbrief schreibt nun Wess, bei dem Material handle es sich insgesamt sehr wohl um Bild- und Tonaufzeichnungen gemäß Strafprozessordnung. Freilich sei es nicht zulässig, auch außerhalb der Verhandlung zu filmen. Grasser werde die bei dem „Lauschangriff“gewonnenen Daten (Zitat Verteidigung) jedenfalls nicht retournieren.