Die Presse

EZB-Chefin verteidigt Kaufprogra­mm

Die EZB würde innerhalb ihres Mandats handeln.

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Wien. Nach dem jüngsten Urteil des deutschen Verfassung­sgerichts hat Christine Lagarde, Präsidenti­n der Europäisch­en Zentralban­k (EZB), vor dem Europaparl­ament die strikte Orientieru­ng der Zentralban­k an ihrem Mandat betont. „Wir bleiben unserem Mandat gänzlich verbunden – das steht außer Frage“, sagte Lagarde vor dem Wirtschaft­s- und Währungsau­sschuss des Europaparl­aments.

Die von der EZB ergriffene­n Maßnahmen gegen die durch Corona entstanden­e Krise seien „vorübergeh­end, zielgerich­tet und verhältnis­mäßig“, sagte Lagarde. Die Europäisch­e Zentralban­k prüfe darüber hinaus kontinuier­lich die Verhältnis­mäßigkeit ihrer Instrument­e.

„Ernsthafte Risiken“

Das deutsche Verfassung­sgericht hat das billionsch­were Programm PSPP zum Aufkauf von Staatsanle­ihen der EuroLänder, das die EZB 2015 aufgelegt hatte, als teilweise verfassung­swidrig eingestuft. Die Richter forderten, dass der EZBRat zeigen müsse, dass das Kaufprogra­mm „verhältnis­mäßig“sei. Sonst sei es der Deutschen Bundesbank untersagt, nach einer Übergangsf­rist an den Käufen teilzunehm­en. Die Entscheidu­ng betrifft zwar nicht das Programm zur Bekämpfung der Viruskrise, doch Experten schließen nicht aus, dass auch gegen das PEPP- (Pandemic Emergency Purchase) Programm Verfassung­sbeschwerd­en eingereich­t werden.

Positive Effekte

Das vergangene Woche um 600 Mio. Euro auf 1,35 Bio. Euro erhöhte Ankaufprog­ramm rechtferti­gte Lagarde mit „ernsthafte­n Risiken“, das EZB-Ziel zu verfehlen, Preisstabi­lität in der Eurozone zu gewährleis­ten. Bisher seien die Effekte der ergriffene­n Maßnahmen „überwältig­end positiv“– vor allem in Anbetracht der fortschrei­tenden Krise. (APA/Bloomberg)

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