EZB-Chefin verteidigt Kaufprogramm
Die EZB würde innerhalb ihres Mandats handeln.
Wien. Nach dem jüngsten Urteil des deutschen Verfassungsgerichts hat Christine Lagarde, Präsidentin der Europäischen Zentralbank (EZB), vor dem Europaparlament die strikte Orientierung der Zentralbank an ihrem Mandat betont. „Wir bleiben unserem Mandat gänzlich verbunden – das steht außer Frage“, sagte Lagarde vor dem Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europaparlaments.
Die von der EZB ergriffenen Maßnahmen gegen die durch Corona entstandene Krise seien „vorübergehend, zielgerichtet und verhältnismäßig“, sagte Lagarde. Die Europäische Zentralbank prüfe darüber hinaus kontinuierlich die Verhältnismäßigkeit ihrer Instrumente.
„Ernsthafte Risiken“
Das deutsche Verfassungsgericht hat das billionschwere Programm PSPP zum Aufkauf von Staatsanleihen der EuroLänder, das die EZB 2015 aufgelegt hatte, als teilweise verfassungswidrig eingestuft. Die Richter forderten, dass der EZBRat zeigen müsse, dass das Kaufprogramm „verhältnismäßig“sei. Sonst sei es der Deutschen Bundesbank untersagt, nach einer Übergangsfrist an den Käufen teilzunehmen. Die Entscheidung betrifft zwar nicht das Programm zur Bekämpfung der Viruskrise, doch Experten schließen nicht aus, dass auch gegen das PEPP- (Pandemic Emergency Purchase) Programm Verfassungsbeschwerden eingereicht werden.
Positive Effekte
Das vergangene Woche um 600 Mio. Euro auf 1,35 Bio. Euro erhöhte Ankaufprogramm rechtfertigte Lagarde mit „ernsthaften Risiken“, das EZB-Ziel zu verfehlen, Preisstabilität in der Eurozone zu gewährleisten. Bisher seien die Effekte der ergriffenen Maßnahmen „überwältigend positiv“– vor allem in Anbetracht der fortschreitenden Krise. (APA/Bloomberg)