Die Presse

Härtere Strafen für Missbrauch von Kindern

Nach monströsem Fall verschärft Berlin Gesetze.

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Berlin. Seit Tagen wühlt ein Kindesmiss­brauchs-Skandal in Münster, Nordrhein-Westfalen, die Bundesrepu­blik auf. Gestandene Ermittler kamen an die Grenzen der Belastbark­eit, als sie das Material sichteten, also die „unfassbare Anzahl an Bildern von Missbrauch­shandlunge­n“. Die Sprengung des pädokrimin­ellen Netzwerks löste auch eine heftige Debatte darüber aus, ob die Strafen für Kindesmiss­brauch in Deutschlan­d zu lasch sind.

Denn der Besitz von Kinderporn­os und Kindesmiss­brauch ohne körperlich­e Gewalt gelten als Vergehen, nicht als Verbrechen. Das bedeutet: Beides wird nicht zwingend mit einer Freiheitss­trafe von mindestens einem Jahr geahndet. Justizmini­sterin Christine Lambrecht lehnte eine Nachschärf­ung der Gesetze zunächst ab. Doch der Druck auf die SPDPolitik­erin stieg stündlich: aus der eigenen Partei, vom Koalitions­partner, auch vom Boulevard. Und dann vollführte Lambrecht eine Wendung. Sie beauftragt­e ihr Ressort, „schnellstm­öglich“einen Entwurf für eine Gesetzesän­derung vorzulegen. Kindesmiss­brauch und Kinderporn­ografie seien „widerliche Straftaten“. Und sollen bald als Verbrechen gelten.

Dem Hauptbesch­uldigten im monströsen Fall von Münster, einem 27-jährigen wegen Kinderporn­ografie-Besitz vorbestraf­ten IT-Techniker, drohen schon heute bis zu 15 Jahre Haft plus Sicherungs­verwahrung. Es gibt aber viel Kritik, dass die Richter das Strafmaß zu selten ausschöpfe­n.

Das Problem Dunkelfeld

Der Kinderschu­tzbund weist indes daraufhin, dass das größte Problem nicht das Strafmaß sondern das Dunkelfeld sei: „Ein Kind, das sexuelle Gewalt erfährt, muss sich im Durchschni­tt an sieben Erwachsene wenden, bis ihm zugehört und geglaubt wird.“(strei)

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