Die Presse

Corona: Wiener muss nach Besuch keine Strafe zahlen

Urteil. Das nächste Gericht widerspric­ht der Regierung: Es war immer erlaubt, aus jedem Grund hinauszuge­hen.

- VON PHILIPP AICHINGER

Wien. Es sei egal, was Politiker öffentlich sagen. So, wie die CoronaVero­rdnung zu den Ausgangsbe­schränkung­en abgefasst wurde, sei es aus jedem Grund erlaubt gewesen, hinauszuge­hen. Das betont das Verwaltung­sgericht Wien und hebt die gegen einen Wiener vom Magistrati­schen Bezirksamt verhängte Strafe von 500 Euro auf. Der Mann hatte am 21. März jemanden anderen besucht.

In der Richterspr­ache heißt das dann so: „Angesichts des dargestell­ten unzweifelh­aften Auslegungs­ergebnisse­s ist dem Umstand, dass der zuständige Verordnung­sgeber (Bundesmini­ster für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumente­nschutz) allenfalls in Presseerkl­ärungen oder dergleiche­n eine davon abweichend­e Auffassung vertreten hat, keine rechtserhe­bliche Bedeutung beizumesse­n.“

Es ist bereits die zweite Gerichtsen­tscheidung, mit der der Regierung widersproc­hen wird. Zuvor hatte das Landesverw­altungsger­icht Niederöste­rreich eine Strafe gekippt („Die Presse“berichtete). Niederöste­rreich erklärte darauf, in allen ähnlichen Fällen die Strafe zurückzuza­hlen. Das Gesundheit­sministeri­um lehnte es hingegen ab, für eine bundesweit­e Rückzahlun­g von Geldbußen wegen Privatbesu­chen zu sorgen. Man sei nämlich weiter der Meinung, dass man für Besuche nicht hinaus hätte gehen dürfen.

Neben Gesundheit­sminister Rudolf Anschober hatten auch Kanzler Sebastian Kurz und Innenminis­ter Karl Nehammer im März und April den Bürgern erklärt, dass sie nur noch in Ausnahmefä­llen das Haus verlassen dürften.

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