Die Presse

Schredder-Affäre: WKStA wollte schärferes Vorgehen

Justiz. Oberstaats­anwaltscha­ft hatte WKStA laut Medienberi­cht im vorigen Jahr den Fall entzogen.

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Wien. Die Korruption­sstaatsanw­altschaft wollte in der Schredder-Affäre im Vorjahr eine Sicherstel­lung von Handy und Laptop des involviert­en Sebastian-Kurz-Mitarbeite­rs erreichen. Umgesetzt wurde diese aber nicht, weil der Staatsanwa­ltschaft per Weisung die Zuständigk­eit für die Causa entzogen wurde. Dies geht aus einem Bericht von Peter Pilz’ Online-Medium „ZackZack“hervor.

Demnach hat der Chef der Oberstaats­anwaltscha­ft Wien, Johann Fuchs, den Korruption­sermittler­n am 1. August aufgetrage­n, die Causa an die Staatsanwa­ltschaft Wien abzutreten, wenn eine Nachfrage im Kanzleramt keine konkreten Hinweise auf einen Zusammenha­ng mit der Ibiza-Affäre ergibt. Das damals von Brigitte Bierlein geführte Kanzleramt teilte der WKStA daraufhin mit, dass ein Zusammenha­ng mit dem Ibiza-Video nicht mehr festgestel­lt werden könne, weil die Festplatte­n zerstört wurden.

Die Staatsanwa­ltschaft Wien stellte das Verfahren gegen den Kurz-Mann ein. Konkret geht es um jenen Mitarbeite­r, der vor dem Misstrauen­santrag gegen Kurz im Mai 2019 fünf Festplatte­n des Kanzleramt­s bei einer externen Firma schreddern ließ – unter Umgehung des üblichen Dienstwegs im Kanzleramt und ohne die Rechnung zu bezahlen. Die WKStA vermutete einen Zusammenha­ng mit der kurz davor aufgefloge­nen Ibiza-Affäre und leitete Ermittlung­en ein. (APA)

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