Kurzarbeit: Urlaubsgeld bleibt
Steuer. Das Finanzministerium will sicherstellen, dass das 13. und 14. Gehalt wegen der Kurzarbeit nicht geringer ausfällt.
Wien. Menschen in Kurzarbeit drohe eine höhere Besteuerung ihres Urlaubs- und Weihnachtsgeldes: Die Meldung machte am Freitag Schlagzeilen und sorgte für Unruhe. Die Regierung versprach umgehend, gesetzlich nachzubessern und Benachteiligungen zu verhindern.
Hintergrund ist die günstigere Besteuerung des 13. und 14. Gehalts mit sechs statt mit 25 bis 50 Prozent. Allerdings gibt es seit heuer eine gesetzliche Regelung, wonach alle Teile der Sonderzahlungen, die das Durchschnittsgehalt übersteigen, am Jahresende nachversteuert werden müssen. Personen in Kurzarbeit erhalten 80 bis 90 Prozent ihres üblichen Nettogehalts. Demnach müsste für den Teil des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes, der den durchschnittlichen Lohn des Jahres übersteigt, doch die volle Lohnsteuer bezahlt werden.
Die Regierung will dieses Problem schnell beheben. „Menschen in Kurzarbeit sollen keine steuerlichen Nachteile beim Urlaubsgeld haben“, stellte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) am Freitag in einer Aussendung klar.
Die Arbeiterkammer warnte dennoch, dass in bestimmten Fällen – etwa wegen Karenzen oder Arbeitslosigkeit – am Jahresende eine höhere Besteuerung des Urlaubsgelds drohen könnte. (red.)