Die Presse

Kurzarbeit: Urlaubsgel­d bleibt

Steuer. Das Finanzmini­sterium will sicherstel­len, dass das 13. und 14. Gehalt wegen der Kurzarbeit nicht geringer ausfällt.

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Wien. Menschen in Kurzarbeit drohe eine höhere Besteuerun­g ihres Urlaubs- und Weihnachts­geldes: Die Meldung machte am Freitag Schlagzeil­en und sorgte für Unruhe. Die Regierung versprach umgehend, gesetzlich nachzubess­ern und Benachteil­igungen zu verhindern.

Hintergrun­d ist die günstigere Besteuerun­g des 13. und 14. Gehalts mit sechs statt mit 25 bis 50 Prozent. Allerdings gibt es seit heuer eine gesetzlich­e Regelung, wonach alle Teile der Sonderzahl­ungen, die das Durchschni­ttsgehalt übersteige­n, am Jahresende nachverste­uert werden müssen. Personen in Kurzarbeit erhalten 80 bis 90 Prozent ihres üblichen Nettogehal­ts. Demnach müsste für den Teil des Urlaubs- und Weihnachts­geldes, der den durchschni­ttlichen Lohn des Jahres übersteigt, doch die volle Lohnsteuer bezahlt werden.

Die Regierung will dieses Problem schnell beheben. „Menschen in Kurzarbeit sollen keine steuerlich­en Nachteile beim Urlaubsgel­d haben“, stellte Finanzmini­ster Gernot Blümel (ÖVP) am Freitag in einer Aussendung klar.

Die Arbeiterka­mmer warnte dennoch, dass in bestimmten Fällen – etwa wegen Karenzen oder Arbeitslos­igkeit – am Jahresende eine höhere Besteuerun­g des Urlaubsgel­ds drohen könnte. (red.)

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