Gastkommentar von Karl Newole: Rechtliche Flurschäden der Coronakrise
Ist gerade in Krisenzeiten ein sehr hohes Gut. Eine Zwischenlektion für die nächste Pandemie in fünf Punkten.
Dass die „Liebe in Zeiten der Cholera“eine schwierige Angelegenheit ist, hat schon Literaturnobelpreisträger Gabriel Garc´ıa Marquez´ in seinem berühmten Roman gezeigt. Als nicht minder schwierig hat sich die Gesetzgebung in Zeiten der Coronakrise herausgestellt.
Dies mag der Geschwindigkeit geschuldet sein, mit der konkrete Maßnahmen getroffen werden mussten. Wichtiger, als mit der Vergangenheit zu streiten, sind aber Lektionen für künftige vergleichbare Situationen, die schon diesen Winter auftreten könnten.
Im Folgenden eine Diskussionsgrundlage in fünf Punkten: 1. Es bedarf eines Gesetzes, das die wissenschaftlichen Grundlagen des Regierungshandelns offenlegt. Nicht nur zur besseren Legitimierung, sondern auch, um im Nachhinein beurteilen zu können, ob einzelne Maßnahmen, die in Epidemiezeiten regelmäßig mit massiven Grundrechtseingriffen verbunden sind, auch sachlich gerechtfertigt sind. Die medizinische und ökonomische Wahrheit muss uns allen zumutbar sein.
Eilverfahren für den VfGH
2. Der Verfassungsgerichtshof sollte in die Lage versetzt werden, in einem Eilverfahren vorläufig beurteilen zu können, ob einzelne Maßnahmen die Grund- und Freiheitsrechte in überschießender Weise beschränken. Wir alle erinnern uns noch, auf welch schnoddrige Art und Weise die Bundesregierung mögliche Verfassungswidrigkeiten von Gesetzen mit dem Hinweis abgetan hat, dies könne ohnehin von den Höchstgerichten beurteilt werden. Freilich, und das war die Pointe, erst zu einem Zeitpunkt, zu dem diese Normen nicht mehr in Geltung stehen würden. Wenn man bedenkt, um welch gravierende Fragen es geht, etwa, ob man seinen Beruf ausüben darf, die Versammlungsfreiheit intakt bleibt, man zu einem sterbenden Angehörigen oder auch nur zu seinem Zweitwohnsitz darf, ist schnell erkennbar, dass man wenig davon hat, wenn eine gerichtliche Prüfung nur mehr von rechtshistorischem Interesse ist.
Rechtsanspruch ausradiert
3. Die Krise durchläuft mehrere Etappen: Von der medizinischen über die wirtschaftliche, an deren Beginn wir uns derzeit befinden, letztlich wohl mündend in eine soziale, in der es um Fragen der Lastenverteilung gehen wird. Während es an der medizinischen Krisenbewältigung kaum ernst zu nehmende Kritik gibt, sind viele mit der Abfederung der wirtschaftlichen Folgen unzufrieden.
Das Epidemiegesetz hatte noch vorgesehen, dass Unternehmern ein Entschädigungsanspruch für Verluste infolge be