Ist „Homeschooling“steuerlich absetzbar?
Familien. Der Unterricht daheim kostete nicht nur Zeit, sondern zum Teil auch Geld. Gibt es dafür Steuererleichterungen, wollen Eltern nun wissen. Aber auch die Regeln für den Familienhärteausgleich werfen Fragen auf.
Wien. Der Corona-Lockdown zwang nicht nur zahllose berufstätige Menschen, von einem Tag auf den anderen ins Homeoffice zu übersiedeln. Viele Eltern stellte er noch zusätzlich vor eine besondere Herausforderung, weil es auch in Kindergärten und Schulen viele Wochen lang nur eine Notbetreuung gab.
Auch „Homeschooling“wurde somit vorübergehend zur Normalität. Und das kostete nicht nur Zeit, sondern oft auch Geld. „Eltern mussten eigens dafür Dinge kaufen – zum Beispiel Laptops anschaffen oder größere Bildschirme“, sagt Steuerberater Wilfried Krammer, Senior Manager bei Deloitte Österreich. Als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen kann man solche Ausgaben jedoch nicht: „Das fällt unter Unterhaltskosten“, sagt Krammer, zum Ausgleich dafür gebe es etwa die Familienbeihilfe oder den „Familienbonus Plus“. Eine gute Nachricht gibt es dennoch: Im September soll ein Bonus von 360 Euro pro Kind ausgeschüttet werden, unter anderem, um solche krisenbedingt entstandenen Zusatzkosten abzufedern. Dieser Betrag soll automatisch mit der Familienbeihilfe ausbezahlt werden.
Noch offen ist indes, ab wann Eltern auch auf eine Erhöhung des „Familienbonus Plus“hoffen dürfen. Der Absetzbetrag soll von 1500 auf 1750 Euro pro Kind und Jahr steigen, ebenso soll der Kindermehrbetrag – von dem Geringverdiener profitieren – von 250 auf 350 Euro erhöht und außerdem künftig nicht mehr auf Alleinerziehende beschränkt werden.
Wer bekommt Härteausgleich?
Nach den ursprünglichen Plänen soll beides ab 2022 gelten, und daran hat sich vorerst nichts geändert. Bestimmte andere steuerliche Maßnahmen sollen nun aber krisenbedingt vorgezogen werden – was hoffen lässt, dass sich der Gesetzgeber vielleicht auch bei diesen Familienleistungen zu einer früheren Umsetzung durchringt.
Ein anderes Thema, das jetzt viele Familien beschäftigt, ist der sogenannte Familienhärteausgleich. Er kann für Familien mit Hauptwohnsitz in Österreich beantragt werden, wenn für mindestens ein Kind Familienbeihilfe bezogen wird und – gestaffelt nach Haushaltsgröße – bestimmte Netto-Einkommensgrenzen nicht überschritten werden (z. B. 2400 Euro für ein Elternpaar mit einem Kind). Voraussetzung ist weiters, dass mindestens ein im gemeinsamen Haushalt lebendes Elternteil aufgrund von Covid-19 entweder seinen oder ihren Arbeitsplatz verloren hat, in Kurzarbeit ist oder – bei selbstständiger Erwerbstätigkeit – krisenbedingt in eine finanzielle Notsituation geraten ist. Selbstständige können den
Antrag dann stellen, wenn sie zum förderfähigen Kreis des Härtefallfonds zählen.
Von einer inzwischen beschlossenen zweiten Tranche dieser Krisenhilfe sollen auch Familien profitieren, die schon vor der Pandemie von Arbeitslosigkeit betroffen waren. Die genauen Regeln dafür stehen noch aus. Angekündigt wurde jedoch, dass hier automatisch Geld fließen soll – 50 Euro pro Kind für höchstens drei Monate – und kein eigener Antrag nötig sein wird.
Das wäre eine große Erleichterung – denn bei der ersten Tranche bereitet die Antragstellung sichtlich Mühe, und ebenso die Bearbeitung der Anträge. Von den ersten 30 Millionen Euro seien „mittlerweile mehr als sechs Millionen Euro ausbezahlt worden“, hieß es vor knapp einer Woche seitens des Familienministeriums. Die vielen Anträge hätten die Kapazitäten anfangs gesprengt, weshalb man die Ressourcen aufgestockt habe, damit es zu keinen Verzögerungen mehr komme. Anders gesagt: Viele Familien warten noch auf das Geld. Dem Vernehmen nach dürften aber auch zahlreiche Anträge falsch ausgefüllt worden sein. „Das wundert mich nicht“, sagt Gerhard Lang, Geschäftsführer der Steuerberatungskanzlei Correcta. Der Aufwand sei groß, die Informationen, welche Belege man vorlegen muss, seien teils widersprüchlich. Und die Vorgabe, dass man auch ein Foto der Vorder- und Rückseite der Bankkarte mitschicken muss, halten viele aus Gründen der Fälschungssicherheit für bedenklich: Von derlei wird sonst immer dringend abgeraten.
Starre Einkommensgrenzen
Probleme gebe es auch durch die starren Einkommensgrenzen ohne Einschleifregelung, sagt Lang: „Verdient man nur um einen Euro mehr, bekommt man gar nichts.“Während andererseits, speziell bei Kurzarbeit, auch Fälle denkbar seien, in denen der Verdienstausfall deutlich überkompensiert wird.
Was das Mitschicken der Bankkarten-Fotos betrifft, fragte „Die Presse“vor rund einem Monat beim Familienministerium nach, ob es dazu nicht doch eine weniger riskante Alternative gibt. Eine Antwort steht bislang aus.