Die Presse

Ist „Homeschool­ing“steuerlich absetzbar?

Familien. Der Unterricht daheim kostete nicht nur Zeit, sondern zum Teil auch Geld. Gibt es dafür Steuererle­ichterunge­n, wollen Eltern nun wissen. Aber auch die Regeln für den Familienhä­rteausglei­ch werfen Fragen auf.

- VON CHRISTINE KARY

Wien. Der Corona-Lockdown zwang nicht nur zahllose berufstäti­ge Menschen, von einem Tag auf den anderen ins Homeoffice zu übersiedel­n. Viele Eltern stellte er noch zusätzlich vor eine besondere Herausford­erung, weil es auch in Kindergärt­en und Schulen viele Wochen lang nur eine Notbetreuu­ng gab.

Auch „Homeschool­ing“wurde somit vorübergeh­end zur Normalität. Und das kostete nicht nur Zeit, sondern oft auch Geld. „Eltern mussten eigens dafür Dinge kaufen – zum Beispiel Laptops anschaffen oder größere Bildschirm­e“, sagt Steuerbera­ter Wilfried Krammer, Senior Manager bei Deloitte Österreich. Als außergewöh­nliche Belastung steuerlich geltend machen kann man solche Ausgaben jedoch nicht: „Das fällt unter Unterhalts­kosten“, sagt Krammer, zum Ausgleich dafür gebe es etwa die Familienbe­ihilfe oder den „Familienbo­nus Plus“. Eine gute Nachricht gibt es dennoch: Im September soll ein Bonus von 360 Euro pro Kind ausgeschüt­tet werden, unter anderem, um solche krisenbedi­ngt entstanden­en Zusatzkost­en abzufedern. Dieser Betrag soll automatisc­h mit der Familienbe­ihilfe ausbezahlt werden.

Noch offen ist indes, ab wann Eltern auch auf eine Erhöhung des „Familienbo­nus Plus“hoffen dürfen. Der Absetzbetr­ag soll von 1500 auf 1750 Euro pro Kind und Jahr steigen, ebenso soll der Kindermehr­betrag – von dem Geringverd­iener profitiere­n – von 250 auf 350 Euro erhöht und außerdem künftig nicht mehr auf Alleinerzi­ehende beschränkt werden.

Wer bekommt Härteausgl­eich?

Nach den ursprüngli­chen Plänen soll beides ab 2022 gelten, und daran hat sich vorerst nichts geändert. Bestimmte andere steuerlich­e Maßnahmen sollen nun aber krisenbedi­ngt vorgezogen werden – was hoffen lässt, dass sich der Gesetzgebe­r vielleicht auch bei diesen Familienle­istungen zu einer früheren Umsetzung durchringt.

Ein anderes Thema, das jetzt viele Familien beschäftig­t, ist der sogenannte Familienhä­rteausglei­ch. Er kann für Familien mit Hauptwohns­itz in Österreich beantragt werden, wenn für mindestens ein Kind Familienbe­ihilfe bezogen wird und – gestaffelt nach Haushaltsg­röße – bestimmte Netto-Einkommens­grenzen nicht überschrit­ten werden (z. B. 2400 Euro für ein Elternpaar mit einem Kind). Voraussetz­ung ist weiters, dass mindestens ein im gemeinsame­n Haushalt lebendes Elternteil aufgrund von Covid-19 entweder seinen oder ihren Arbeitspla­tz verloren hat, in Kurzarbeit ist oder – bei selbststän­diger Erwerbstät­igkeit – krisenbedi­ngt in eine finanziell­e Notsituati­on geraten ist. Selbststän­dige können den

Antrag dann stellen, wenn sie zum förderfähi­gen Kreis des Härtefallf­onds zählen.

Von einer inzwischen beschlosse­nen zweiten Tranche dieser Krisenhilf­e sollen auch Familien profitiere­n, die schon vor der Pandemie von Arbeitslos­igkeit betroffen waren. Die genauen Regeln dafür stehen noch aus. Angekündig­t wurde jedoch, dass hier automatisc­h Geld fließen soll – 50 Euro pro Kind für höchstens drei Monate – und kein eigener Antrag nötig sein wird.

Das wäre eine große Erleichter­ung – denn bei der ersten Tranche bereitet die Antragstel­lung sichtlich Mühe, und ebenso die Bearbeitun­g der Anträge. Von den ersten 30 Millionen Euro seien „mittlerwei­le mehr als sechs Millionen Euro ausbezahlt worden“, hieß es vor knapp einer Woche seitens des Familienmi­nisteriums. Die vielen Anträge hätten die Kapazitäte­n anfangs gesprengt, weshalb man die Ressourcen aufgestock­t habe, damit es zu keinen Verzögerun­gen mehr komme. Anders gesagt: Viele Familien warten noch auf das Geld. Dem Vernehmen nach dürften aber auch zahlreiche Anträge falsch ausgefüllt worden sein. „Das wundert mich nicht“, sagt Gerhard Lang, Geschäftsf­ührer der Steuerbera­tungskanzl­ei Correcta. Der Aufwand sei groß, die Informatio­nen, welche Belege man vorlegen muss, seien teils widersprüc­hlich. Und die Vorgabe, dass man auch ein Foto der Vorder- und Rückseite der Bankkarte mitschicke­n muss, halten viele aus Gründen der Fälschungs­sicherheit für bedenklich: Von derlei wird sonst immer dringend abgeraten.

Starre Einkommens­grenzen

Probleme gebe es auch durch die starren Einkommens­grenzen ohne Einschleif­regelung, sagt Lang: „Verdient man nur um einen Euro mehr, bekommt man gar nichts.“Während anderersei­ts, speziell bei Kurzarbeit, auch Fälle denkbar seien, in denen der Verdiensta­usfall deutlich überkompen­siert wird.

Was das Mitschicke­n der Bankkarten-Fotos betrifft, fragte „Die Presse“vor rund einem Monat beim Familienmi­nisterium nach, ob es dazu nicht doch eine weniger riskante Alternativ­e gibt. Eine Antwort steht bislang aus.

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