Missbrauch in Heimen: Tirol verzichtet auf Verjährung
Entschädigung. Land will „Belastungen anerkennen“.
Innsbruck. Das Land Tirol wird bei der Entschädigung von Missbrauchsopfern in Tiroler Heimen in den 1940er- bis 1990er-Jahren im Rahmen von möglichen Zivilprozessen unter bestimmten Voraussetzungen auf die Einrede der Verjährung verzichten. Dies geht aus einem Gesetzesentwurf der schwarz-grünen Landesregierung hervor, berichtete die „Tiroler Tageszeitung“.
Der Entwurf umfasst fünf ehemalige Kindererziehungsheime des Landes – das Landeserziehungsheim Kleinvolderberg, das Landeserziehungsheim für Mädchen Kramsach-Mariatal, das Landessäuglings- und Kinderheim Arzl, „Schwyzerhüsli“und Axams, das Landeserziehungsheim St. Martin in Schwaz – sowie die Beobachtungsstation Nowak
Vogl. Bisher hatte das Land bei einigen Entschädigungsklagen in Zivilprozessen nicht auf die Einrede verzichtet, was zu heftiger Kritik der Opposition führte. Sechs Klagen wurden laut „Tiroler Tageszeitung“eingebracht, alle Verfahren seien abgeschlossen.
„Wir haben die moralische Pflicht, diese Belastungen anzuerkennen und für das Geschehene politisch die Verantwortung auch weiterhin zu übernehmen“, erklärte Soziallandesrätin Gabriele Fischer (Grüne). Oppositionsparteien begrüßten den Schritt, so etwa die Liste Fritz. Ein Schönheitsfehler bleibe, dass die Ordenshäuser – beispielsweise in Martinsbühel und Scharnitz und die Bubenburg in Fügen – nicht von dieser neuen Regelung umfasst werden. (APA)