Die Presse

Missbrauch in Heimen: Tirol verzichtet auf Verjährung

Entschädig­ung. Land will „Belastunge­n anerkennen“.

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Innsbruck. Das Land Tirol wird bei der Entschädig­ung von Missbrauch­sopfern in Tiroler Heimen in den 1940er- bis 1990er-Jahren im Rahmen von möglichen Zivilproze­ssen unter bestimmten Voraussetz­ungen auf die Einrede der Verjährung verzichten. Dies geht aus einem Gesetzesen­twurf der schwarz-grünen Landesregi­erung hervor, berichtete die „Tiroler Tageszeitu­ng“.

Der Entwurf umfasst fünf ehemalige Kindererzi­ehungsheim­e des Landes – das Landeserzi­ehungsheim Kleinvolde­rberg, das Landeserzi­ehungsheim für Mädchen Kramsach-Mariatal, das Landessäug­lings- und Kinderheim Arzl, „Schwyzerhü­sli“und Axams, das Landeserzi­ehungsheim St. Martin in Schwaz – sowie die Beobachtun­gsstation Nowak

Vogl. Bisher hatte das Land bei einigen Entschädig­ungsklagen in Zivilproze­ssen nicht auf die Einrede verzichtet, was zu heftiger Kritik der Opposition führte. Sechs Klagen wurden laut „Tiroler Tageszeitu­ng“eingebrach­t, alle Verfahren seien abgeschlos­sen.

„Wir haben die moralische Pflicht, diese Belastunge­n anzuerkenn­en und für das Geschehene politisch die Verantwort­ung auch weiterhin zu übernehmen“, erklärte Sozialland­esrätin Gabriele Fischer (Grüne). Opposition­sparteien begrüßten den Schritt, so etwa die Liste Fritz. Ein Schönheits­fehler bleibe, dass die Ordenshäus­er – beispielsw­eise in Martinsbüh­el und Scharnitz und die Bubenburg in Fügen – nicht von dieser neuen Regelung umfasst werden. (APA)

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