Die Presse

Pensionssp­litting bisher kaum angenommen

Soziales. Nur 639 Personen haben im Vorjahr Pensionsan­sprüche an ihren Partner weitergege­ben.

- VON MARTIN FRITZL

Wien. Die Einführung eines verpflicht­enden Pensionssp­littings ist Teil des Regierungs­programms: Wenn ein Elternteil während der Kindererzi­ehung gar nicht oder nur Teilzeit arbeitet, sollen künftig die Pensionsan­sprüche der Eltern geteilt werden, so die Idee. Die genauere Ausgestalt­ung dieser sowohl von der ÖVP als auch von den Grünen präferiert­en Maßnahme muss noch verhandelt werden.

Derzeit gibt es die Möglichkei­t eines freiwillig­en Pensionssp­littings – und das wird kaum in Anspruch genommen, wie eine aktuelle Anfragebea­ntwortung von Sozialmini­ster Rudolf Anschober (Grüne) zeigt. So haben im Vorjahr gerade einmal 639 Personen die Aufteilung der Pensionsan­sprüche beantragt. Im Jahr 2018 waren es noch weniger, nämlich 446.

Die allermeist­en Fälle davon – im Vorjahr waren es 583 – wurden bei der Pensionsve­rsicherung­sanstalt, also bei den Arbeitern und Angestellt­en, verzeichne­t. Bei der Sozialvers­icherungsa­nstalt der Selbststän­digen gab es im Vorjahr 48 Fälle – übrigens alle aus dem Bereich der gewerblich­en Wirtschaft. Bei der früheren Sozialvers­icherungsa­nstalt der Bauern gab es in den vergangene­n Jahren keine Anträge. Bei der Sozialvers­icherungsa­nstalt der öffentlich Bedienstet­en (Beamte und Eisenbahne­r) wurden im Vorjahr nur acht Anträge verzeichne­t.

Traditione­lle Arbeitstei­lung

Regional gesehen gab es die meisten Fälle übrigens in Niederöste­rreich, Oberösterr­eich und Wien. Und erwartungs­gemäß haben zum überwiegen­den Teil Männer einen Teil ihrer Pensionsan­sprüche den Frauen zur Verfügung gestellt. Bei der PVA war das Verhältnis im Vorjahr 560 zu 23.

Für den Neos-Abgeordnet­en Gerald Loacker – er hat die Anfrage an Anschober gestellt – ist aufgrund der Entwicklun­g in der Coronazeit eine Regelung des Pensionssp­littings dringender denn je. Studien hätten gezeigt, dass Frauen in dieser Zeit einen überpropor­tionalen Anteil an zusätzlich­en Betreuungs­verpflicht­ungen übernommen hätten. Die Arbeitstei­lung in Familien sei in der Coronazeit noch traditione­ller geworden.

Das derzeitige freiwillig­e Pensionssp­litting bezeichnet Loacker als „völlige Fehlkonstr­uktion“: Jener Elternteil, der davon profitiert, habe einen zu geringen Nutzen, jener Elternteil, der seinen Anspruch abtritt, habe hingegen übermäßige Einbußen.

Desinteres­se nicht erstaunlic­h

Da sei es nicht erstaunlic­h, dass diese Möglichkei­t bisher kaum in Anspruch genommen werde, erklärt der Neos-Mandatar.

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