Pensionssplitting bisher kaum angenommen
Soziales. Nur 639 Personen haben im Vorjahr Pensionsansprüche an ihren Partner weitergegeben.
Wien. Die Einführung eines verpflichtenden Pensionssplittings ist Teil des Regierungsprogramms: Wenn ein Elternteil während der Kindererziehung gar nicht oder nur Teilzeit arbeitet, sollen künftig die Pensionsansprüche der Eltern geteilt werden, so die Idee. Die genauere Ausgestaltung dieser sowohl von der ÖVP als auch von den Grünen präferierten Maßnahme muss noch verhandelt werden.
Derzeit gibt es die Möglichkeit eines freiwilligen Pensionssplittings – und das wird kaum in Anspruch genommen, wie eine aktuelle Anfragebeantwortung von Sozialminister Rudolf Anschober (Grüne) zeigt. So haben im Vorjahr gerade einmal 639 Personen die Aufteilung der Pensionsansprüche beantragt. Im Jahr 2018 waren es noch weniger, nämlich 446.
Die allermeisten Fälle davon – im Vorjahr waren es 583 – wurden bei der Pensionsversicherungsanstalt, also bei den Arbeitern und Angestellten, verzeichnet. Bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen gab es im Vorjahr 48 Fälle – übrigens alle aus dem Bereich der gewerblichen Wirtschaft. Bei der früheren Sozialversicherungsanstalt der Bauern gab es in den vergangenen Jahren keine Anträge. Bei der Sozialversicherungsanstalt der öffentlich Bediensteten (Beamte und Eisenbahner) wurden im Vorjahr nur acht Anträge verzeichnet.
Traditionelle Arbeitsteilung
Regional gesehen gab es die meisten Fälle übrigens in Niederösterreich, Oberösterreich und Wien. Und erwartungsgemäß haben zum überwiegenden Teil Männer einen Teil ihrer Pensionsansprüche den Frauen zur Verfügung gestellt. Bei der PVA war das Verhältnis im Vorjahr 560 zu 23.
Für den Neos-Abgeordneten Gerald Loacker – er hat die Anfrage an Anschober gestellt – ist aufgrund der Entwicklung in der Coronazeit eine Regelung des Pensionssplittings dringender denn je. Studien hätten gezeigt, dass Frauen in dieser Zeit einen überproportionalen Anteil an zusätzlichen Betreuungsverpflichtungen übernommen hätten. Die Arbeitsteilung in Familien sei in der Coronazeit noch traditioneller geworden.
Das derzeitige freiwillige Pensionssplitting bezeichnet Loacker als „völlige Fehlkonstruktion“: Jener Elternteil, der davon profitiert, habe einen zu geringen Nutzen, jener Elternteil, der seinen Anspruch abtritt, habe hingegen übermäßige Einbußen.
Desinteresse nicht erstaunlich
Da sei es nicht erstaunlich, dass diese Möglichkeit bisher kaum in Anspruch genommen werde, erklärt der Neos-Mandatar.