Die Presse

Anlagenübe­rprüfung für heuer ausgesetzt

Verzicht auf Überprüfun­gen bringt Erleichter­ung für viele Betriebe.

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Die Auswirkung­en der Corona-Pandemie sind für viele Wiener Betriebe existenzbe­drohend. Um die damit verbundene­n Herausford­erungen abzufedern, zeigen Behörden und Amtssachve­rständige Entgegenko­mmen bei betriebsan­lagenrecht­lichen Themen. Die ordentlich­en und regelmäßig­en Betriebsan­lagenprüfu­ngen werden ab sofort bis Jahresende ausgesetzt.

Damit fallen heuer mehrere tausend Überprüfun­gen aus. Auf diese Weise wird eine Forderung der Wirtschaft­skammer Wien umgesetzt, um den durch diese Überprüfun­gen für die Betriebe entstehend­en Mehraufwan­d zu reduzieren: „Wir wollen die Unternehme­r freispiele­n von aufwendige­n Bürokratie­akten. Denn jetzt müssen sie sich auf ihr Kerngeschä­ft und die Rettung ihres Betriebes konzentrie­ren“, betont Alexander Biach, Standortan­walt aus der WK Wien. Obwohl die regulären Überprüfun­gen für dieses Jahr ausgesetzt werden, können die Magistrati­schen Bezirksämt­er unter bestimmten Bedingunge­n trotzdem Betriebsan­lagenüberp­rüfungen vornehmen. Das ist beispielsw­eise der Fall, wenn eine Überprüfun­g durch ein Gesetz oder eine Verordnung zwingend vorgeschri­eben ist, wie bei gefährlich­en Anlagen oder gemäß den Bäderhygie­nevorschri­ften. Auch aufgrund von Beschwerde­n, etwa von Anrainern eines Betriebes, können die Beamten der Magistrati­schen Bezirksämt­er tätig werden.

Die Prüfung und Genehmigun­g von Betriebsan­lagen sind vor allem für mittlere und kleinere Unternehme­n eine Herausford­erung, die sie mit zahlreiche­n komplexen rechtliche­n und technische­n Fragen konfrontie­ren. Die WK Wien bietet deshalb zu diesem Thema ein umfangreic­hes Beratungsa­ngebot. Info: Standortse­rvice WK Wien, Telefon 01 514 50 1010, Web: wko.at/ wien/betriebsan­lagen

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