Anlagenüberprüfung für heuer ausgesetzt
Verzicht auf Überprüfungen bringt Erleichterung für viele Betriebe.
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind für viele Wiener Betriebe existenzbedrohend. Um die damit verbundenen Herausforderungen abzufedern, zeigen Behörden und Amtssachverständige Entgegenkommen bei betriebsanlagenrechtlichen Themen. Die ordentlichen und regelmäßigen Betriebsanlagenprüfungen werden ab sofort bis Jahresende ausgesetzt.
Damit fallen heuer mehrere tausend Überprüfungen aus. Auf diese Weise wird eine Forderung der Wirtschaftskammer Wien umgesetzt, um den durch diese Überprüfungen für die Betriebe entstehenden Mehraufwand zu reduzieren: „Wir wollen die Unternehmer freispielen von aufwendigen Bürokratieakten. Denn jetzt müssen sie sich auf ihr Kerngeschäft und die Rettung ihres Betriebes konzentrieren“, betont Alexander Biach, Standortanwalt aus der WK Wien. Obwohl die regulären Überprüfungen für dieses Jahr ausgesetzt werden, können die Magistratischen Bezirksämter unter bestimmten Bedingungen trotzdem Betriebsanlagenüberprüfungen vornehmen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn eine Überprüfung durch ein Gesetz oder eine Verordnung zwingend vorgeschrieben ist, wie bei gefährlichen Anlagen oder gemäß den Bäderhygienevorschriften. Auch aufgrund von Beschwerden, etwa von Anrainern eines Betriebes, können die Beamten der Magistratischen Bezirksämter tätig werden.
Die Prüfung und Genehmigung von Betriebsanlagen sind vor allem für mittlere und kleinere Unternehmen eine Herausforderung, die sie mit zahlreichen komplexen rechtlichen und technischen Fragen konfrontieren. Die WK Wien bietet deshalb zu diesem Thema ein umfangreiches Beratungsangebot. Info: Standortservice WK Wien, Telefon 01 514 50 1010, Web: wko.at/ wien/betriebsanlagen