Bankenstreit: Ein halber Sieg für die Bank Austria
Konflikt. Die Reduktion der Zahl der Aufsichtsräte bei der Oberbank war eine „verpönte“Beschneidung von Minderheitsrechten, so das OLG Linz.
wien. Es ist nicht das erste und wohl auch nicht das letzte Urteil im bereits seit eineinhalb Jahren andauernden Streit zwischen der zur UniCredit gehörenden Bank Austria und der 3-Banken-Gruppe (Oberbank, Bank für Kärnten und Steiermark, Bank für Tirol und Vorarlberg). Aber es ist das erste Urteil, das im Sinne der Bank Austria ausgeht. Die UniCredit-Tochter hatte gegen die Reduktion des Oberbank-Aufsichtsrats geklagt und verloren – und dagegen Berufung eingelegt. Das Oberlandesgericht Linz hat dieser Berufung nun teilweise stattgegeben.
Die Vorgeschichte dazu fand bei der Hauptversammlung im Mai 2019 statt. Damals standen im Aufsichtsrat der Oberbank drei von zwölf Mitgliedern zur Wahl. Die Bank Austria nominierte einen Kandidaten für alle drei möglichen Plätze, mit dem Zusatz, dass er unter Bezug auf das Aktiengesetz (§ 87 Abs. 4) ohne weitere Wahl den dritten Posten erhalten müsse, wenn bei den zuvor erfolgten ersten beiden Wahlen zumindest ein Drittel der Stimmen auf ihn entfallen sind. Von der BTV wurde daher ebenfalls ein Antrag eingebracht, mit dem dieser Plan der Bank Austria zunichtegemacht wurde. Die Bank forderte nämlich, dass der Aufsichtsrat von zwölf auf elf Mitglieder verkleinert werden soll. Dieser Antrag wurde auch angenommen. Da nun nur mehr zwei Aufsichtsratsposten zu vergeben waren, lief die Bank Austria mit ihrem Antrag unter Bezug auf das Aktienrecht ins Leere.
Kein Aufsichtsrat per Gerichtsurteil
Bei ihrer Klage gegen dieses Vorgehen erhielt die Bank Austria in der zweiten Instanz nun recht. In dem Urteil des OLG Linz, das der „Presse“vorliegt, heißt es wörtlich: „Der Beschluss diente daher ausschließlich dazu, die Kür des Genannten über ein Minderheitenrecht zu verhindern.“Das sei ein „verpöntes Motiv“– nämlich „die Beschneidung von Minderheitenrechten, um einer Gruppe von Aktionären, die auch den Vorstand besetzt, eine offenbar unliebsame Kontrollmöglichkeit durch den Aufsichtsrat zu ersparen“. Zudem kommt das Gericht zu dem Schluss, dass die Reduktion von zwölf auf elf Mitglieder zwar der Satzung entspricht, aber „dennoch drei Mitglieder zur Wahl gestellt hätten werden müssen.“
Allerdings ist die Bank Austria trotz dieses Urteils des Gerichts mit ihrem zweiten Begehren gescheitert. Ihr Kandidat wird nicht vom Gericht als Aufsichtsrat festgestellt, weil der dafür notwendige Abstimmungsmodus bei der Hauptversammlung nicht angewandt wurde.