Gegen Erniedrigung
Folterverbot. Nach Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention darf niemand gefoltert oder unmenschlich oder erniedrigend behandelt werden. Auch Zwangs- und Pflichtarbeit sind verboten.
Folterverbot. Nach Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention darf niemand gefoltert oder unmenschlich oder erniedrigend behandelt werden. Auch Zwangs- und Pflichtarbeit sind verboten.