Die Presse

Religiöse Toleranz

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Glaubensfr­eiheit. Die Wahl eines (oder keines) Religionsb­ekenntniss­es ist frei und darf zu keiner Benachteil­igung führen; gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsg­esellschaf­ten erhalten gewisse Begünstigu­ngen (z. B. im Steuerrech­t).

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