Die Presse

Eines der ältesten Rechte, relativ neu gefasst

-

Persönlich­e Freiheit. „Jedermann hat das Recht auf Freiheit und Sicherheit (persönlich­e Freiheit).“So beginnt das Bundesverf­assungsges­etz aus 1988 über den Schutz der persönlich­en Freiheit. Diese ist vor allen anderen Grundrecht­en schon 1862 erstmals gewährleis­tet worden, als Schutz vor willkürlic­her Verhaftung. Gut 120 Jahre später hat der Gesetzgebe­r es aber auf Basis der Vorarbeite­n einer Grundrecht­skommissio­n ausführlic­h neu gefasst.

Demnach sind Freiheitsb­eschränkun­gen nur in siebenerle­i Fällen statthaft, darunter rechtmäßig­e Strafe, U-Haft, Krankheit oder Schubhaft. Umstritten bis zweifelhaf­t ist, ob die von der ÖVP gewünschte Sicherungs­haft für Gefährder in einem der vorgesehen­en Punkte untergebra­cht werden kann. Die Anhaltung darf immer nur so lange wie unbedingt nötig dauern und muss von Gericht oder einer anderen unabhängig­en Behörde überprüft werden können.

Newspapers in German

Newspapers from Austria