Die Presse

Bewilligun­g für Vereine wäre unzulässig

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Vereinsfre­iheit. Das Grundrecht, Vereine zu bilden, hat lange Tradition. Es steht schon seit dem Staatsgrun­dgesetz (1867) allen Österreich­ern zu, die Europäisch­e Menschenre­chtskonven­tion garantiert es allen Menschen. Mit Stand 2018 gab es in Österreich 125.000 Vereine. Wesentlich ist, dass die Gründung ohne staatliche Bewilligun­g möglich sein muss; gesetzlich­e Regelungen wie das Vereinsges­etz und eine Registrier­ung sind aber zulässig, wie auch die Auflösung von Vereinen, die gegen das Strafrecht verstoßen. Auch die Gründung von politische­n Parteien zur demokratis­chen Willensbil­dung ist frei.

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