Bewilligung für Vereine wäre unzulässig
Vereinsfreiheit. Das Grundrecht, Vereine zu bilden, hat lange Tradition. Es steht schon seit dem Staatsgrundgesetz (1867) allen Österreichern zu, die Europäische Menschenrechtskonvention garantiert es allen Menschen. Mit Stand 2018 gab es in Österreich 125.000 Vereine. Wesentlich ist, dass die Gründung ohne staatliche Bewilligung möglich sein muss; gesetzliche Regelungen wie das Vereinsgesetz und eine Registrierung sind aber zulässig, wie auch die Auflösung von Vereinen, die gegen das Strafrecht verstoßen. Auch die Gründung von politischen Parteien zur demokratischen Willensbildung ist frei.