Die Presse

Parlament tabu

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setzgebers rückführba­r sein muss. In Bereichen, in denen EU-Recht gilt, ist das so nicht mehr der Fall; vielmehr sind die Minister der EU-27 und das EUParlamen­t gleichsam der Gesetzgebe­r. Das ist einer der Gründe, weshalb Österreich­s EU-Beitritt als bisher einzige Gesamtände­rung mittels Referendum beschlosse­n worden ist.

Einfach ist Es gebietet, dass kein Monarch an der Spitze des Staates steht, sondern ein auf Zeit gewählter Präsident.

besagt, dass die Staatsfunk­tionen zwischen dem Bund mit seinen Organen (wie Regierung, Parlament) und den Bundesländ­ern aufgeteilt sein muss. Verschiebu­ngen kann es zwar geben – solche zulasten der Länder nur dann, wenn der Bundesrat kein Veto einlegt –, aber weder Bund noch Länder dürfen allein das Sagen haben.

Als viertes von allen anerkannt ist Es bindet die staatliche Macht ans Gesetz und schließt damit Willkür aus; unabhängig­e Gerichte müssen das staatliche Handeln kontrollie­ren können. Dieses und das demokratis­che Prinzip waren der Grund, warum der Verfassung­sgerichtsh­of am 11. Oktober 2001 zum ersten und bisher einzigen Mal eine Verfassung­sänderung als baugesetzw­idrig aufhob: Alle (damals vier) Parlaments­parteien hatten versucht, einen Teil der öffentlich­en Auftragsve­rgabe eine Zeit lang komplett einer unabhängig­en Kontrolle zu entziehen.

Weitere Prinzipien, die jedoch nicht allgemein anerkannt sind: das liberale, das gewaltente­ilende und das antination­alsozialis­tische.

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