Denkverbot unzulässig
Wissenschaftsfreiheit. „Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei“heißt es seit jeher im Staatsgrundgesetz. Wer forscht oder lehrt, darf vom Staat nicht dabei beschränkt werden. Äußerlichkeiten sind davon unberührt: So müssen auch Universitätsgebäude der Bauordnung entsprechen.