Die Presse

Denkverbot unzulässig

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Wissenscha­ftsfreihei­t. „Die Wissenscha­ft und ihre Lehre ist frei“heißt es seit jeher im Staatsgrun­dgesetz. Wer forscht oder lehrt, darf vom Staat nicht dabei beschränkt werden. Äußerlichk­eiten sind davon unberührt: So müssen auch Universitä­tsgebäude der Bauordnung entspreche­n.

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