Die Presse

Ein Mittel zur Entfaltung der Freiheit

-

Schutz des Eigentums. Das Eigentum als wichtiges Mittel zur Entfaltung der individuel­len Freiheit ist grundrecht­lich geschützt, und zwar nicht mehr so holzschnit­tartig, wie man bei der Lektüre des Staatsgrun­dgesetzes meinen könnte. Nach diesem ist das Eigentum nämlich einerseits „unverletzl­ich“; es kann aber anderersei­ts ganz einfach entzogen werden, wenn das gesetzlich vorgesehen ist.

Mittlerwei­le ist längst klar, dass das Eigentum verschiede­nsten Beschränku­ngen unterworfe­n sein kann, etwa in Form der Verpflicht­ung, Einkommen zu versteuern. Eingriffe ins Eigentum sind aber nur zulässig, wenn sie im öffentlich­en Interesse liegen und nicht – eine Denkfigur aus der Gleichheit­sjudikatur – nicht unverhältn­ismäßig sind. Eine Entschädig­ung ist verfassung­sgesetzlic­h nicht ausdrückli­ch vorgesehen; der Verfassung­sgerichtsh­of verlangt sie aber, wenn ein Eingriff unsachlich benachteil­igt.

Newspapers in German

Newspapers from Austria