Ein Mittel zur Entfaltung der Freiheit
Schutz des Eigentums. Das Eigentum als wichtiges Mittel zur Entfaltung der individuellen Freiheit ist grundrechtlich geschützt, und zwar nicht mehr so holzschnittartig, wie man bei der Lektüre des Staatsgrundgesetzes meinen könnte. Nach diesem ist das Eigentum nämlich einerseits „unverletzlich“; es kann aber andererseits ganz einfach entzogen werden, wenn das gesetzlich vorgesehen ist.
Mittlerweile ist längst klar, dass das Eigentum verschiedensten Beschränkungen unterworfen sein kann, etwa in Form der Verpflichtung, Einkommen zu versteuern. Eingriffe ins Eigentum sind aber nur zulässig, wenn sie im öffentlichen Interesse liegen und nicht – eine Denkfigur aus der Gleichheitsjudikatur – nicht unverhältnismäßig sind. Eine Entschädigung ist verfassungsgesetzlich nicht ausdrücklich vorgesehen; der Verfassungsgerichtshof verlangt sie aber, wenn ein Eingriff unsachlich benachteiligt.