Die Presse

„Verletzen, schockiere­n, beunruhige­n“

-

Meinungsfr­eiheit. Die Meinungsfr­eiheit ist für die demokratis­che Willensbil­dung essenziell. Der Europäisch­e Gerichtsho­f für Menschenre­chte hält sie deshalb sehr hoch; in der politische­n Auseinande­rsetzung will er deshalb auch Meinungen geschützt wissen, die „verletzen, schockiere­n oder beunruhige­n“, sofern es einen nachvollzi­ehbaren Grund für Kritik gibt. Wiederholt musste Österreich sich von Straßburg verurteile­n lassen, weil die Gerichte verbale Angriffe als verbotene Ehrverletz­ung oder Beleidigun­g des Adressaten gesehen hatten.

Vor allem abseits des politische­n Diskurses stehen der Meinungs- und Medienfrei­heit aber die Persönlich­keitsrecht­e des Betroffene­n gegenüber. Der kann sich auch dann wehren, wenn seine Privatsphä­re verletzt wird oder öffentlich falsche Tatsachen über ihn behauptet werden.

Newspapers in German

Newspapers from Austria