„Verletzen, schockieren, beunruhigen“
Meinungsfreiheit. Die Meinungsfreiheit ist für die demokratische Willensbildung essenziell. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hält sie deshalb sehr hoch; in der politischen Auseinandersetzung will er deshalb auch Meinungen geschützt wissen, die „verletzen, schockieren oder beunruhigen“, sofern es einen nachvollziehbaren Grund für Kritik gibt. Wiederholt musste Österreich sich von Straßburg verurteilen lassen, weil die Gerichte verbale Angriffe als verbotene Ehrverletzung oder Beleidigung des Adressaten gesehen hatten.
Vor allem abseits des politischen Diskurses stehen der Meinungs- und Medienfreiheit aber die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen gegenüber. Der kann sich auch dann wehren, wenn seine Privatsphäre verletzt wird oder öffentlich falsche Tatsachen über ihn behauptet werden.