Die eigenen vier Wände
Hausrecht. Das Hausrecht ist unverletztlich. Das bedeutet vor allem, dass willkürliche Hausdurchsuchungen verboten sind; diese erfordern vielmehr einen begründeten richterlichen Befehl. Durch das Hausrecht sieht sich die Regierung gehindert, Feiern zu Hause Corona-bedingt zu begrenzen.