Die Presse

Die eigenen vier Wände

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Hausrecht. Das Hausrecht ist unverletzt­lich. Das bedeutet vor allem, dass willkürlic­he Hausdurchs­uchungen verboten sind; diese erfordern vielmehr einen begründete­n richterlic­hen Befehl. Durch das Hausrecht sieht sich die Regierung gehindert, Feiern zu Hause Corona-bedingt zu begrenzen.

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