Für Kroaten, Slowenen
Volksgruppen. Der Staatsvertrag von Wien (1955) garantiert in Österreich beheimateten nicht Deutsch sprechenden Volksgruppen besondere Rechte. So haben die slowenischen und kroatischen Minderheiten in Kärnten und Burgenland etwa Anspruch auf Unterricht in ihrer Sprache. Diese ist in Gebieten mit gemischter Bevölkerung auch Amtssprache.