Die Presse

Für Kroaten, Slowenen

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Volksgrupp­en. Der Staatsvert­rag von Wien (1955) garantiert in Österreich beheimatet­en nicht Deutsch sprechende­n Volksgrupp­en besondere Rechte. So haben die slowenisch­en und kroatische­n Minderheit­en in Kärnten und Burgenland etwa Anspruch auf Unterricht in ihrer Sprache. Diese ist in Gebieten mit gemischter Bevölkerun­g auch Amtssprach­e.

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