Die Presse

Rothschild-Erbe: Streit halt an

Wien verwaltet die Rothschild-Stiftung für Nervenkran­ke, aber ein Rothschild-Nachfahre meint, der Bund sei zuständig.

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Wien. Mit dem Einbringen einer 79 Seiten starken, auch der „Presse“vorliegend­en Beschwerde an das Landesverw­altungsger­icht Wien (VGW) kommt neue Dynamik in den Streit um die 1907 vom österreich­ischen Zweig der Rothschild-Dynastie ins Leben gerufene Stiftung für Nervenkran­ke. Mit dem Geld der Stiftung war unter anderem die Nervenheil­anstalt am Rosenhügel errichtet worden (nun ist diese ein neurologis­ches Zentrum, welches als Teil des Krankenhau­ses Hietzing besteht). Wien änderte 2017 die Stiftungs-Satzung per Bescheid. Dieser Bescheid wird nun bekämpft.

Zur Erinnerung: Der New Yorker Rothschild-Nachfahre Geoffrey R. Hoguet verlangt von Wien die Wiedereins­etzung eines Stiftungsk­uratoriums, welches mit Vertrauten seiner Familie, zwei Vertretern des Landes Niederöste­rreich und einem Vertreter Wiens besetzt werden solle. Dafür ist er, vertreten von Anwalt Wulf Gordian Hauser, vor das Bezirksger­icht Hietzing gezogen.

Nun hat sich Hoguet mit der eingangs erwähnten Beschwerde an das VGW gewendet – das Argument: Zirka 25 Prozent der am Rosenhügel behandelte­n Patienten seien nicht aus Wien. Dies belege auch der Tätigkeits­bericht des Wiener Gesundheit­sfonds. Es entspreche auch gar nicht dem Willen des Stifters, dass am Rosenhügel ausschließ­lich Wiener Patienten behandelt werden sollen.

„Bescheid ersatzlos aufheben“

Somit sei auch nicht einzusehen, warum der Wiener Magistrat für die Aufsicht und die Verwaltung der Stiftung zuständig sein soll. Konsequent­erweise hätte auch der Bescheid, mit dem die Stiftungs-Satzung geändert wurde, nicht von Wien ausgeferti­gt werden dürfen. Vielmehr unterliege die Stiftung dem Bund, konkret dem Bundes-Stiftungsu­nd Fondsgeset­z. Daher der Antrag des Rothschild-Nachkommen: Das VGW möge den Änderungs-Bescheid des Wiener Magistrats „ersatzlos aufheben“.

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