Rothschild-Erbe: Streit halt an
Wien verwaltet die Rothschild-Stiftung für Nervenkranke, aber ein Rothschild-Nachfahre meint, der Bund sei zuständig.
Wien. Mit dem Einbringen einer 79 Seiten starken, auch der „Presse“vorliegenden Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht Wien (VGW) kommt neue Dynamik in den Streit um die 1907 vom österreichischen Zweig der Rothschild-Dynastie ins Leben gerufene Stiftung für Nervenkranke. Mit dem Geld der Stiftung war unter anderem die Nervenheilanstalt am Rosenhügel errichtet worden (nun ist diese ein neurologisches Zentrum, welches als Teil des Krankenhauses Hietzing besteht). Wien änderte 2017 die Stiftungs-Satzung per Bescheid. Dieser Bescheid wird nun bekämpft.
Zur Erinnerung: Der New Yorker Rothschild-Nachfahre Geoffrey R. Hoguet verlangt von Wien die Wiedereinsetzung eines Stiftungskuratoriums, welches mit Vertrauten seiner Familie, zwei Vertretern des Landes Niederösterreich und einem Vertreter Wiens besetzt werden solle. Dafür ist er, vertreten von Anwalt Wulf Gordian Hauser, vor das Bezirksgericht Hietzing gezogen.
Nun hat sich Hoguet mit der eingangs erwähnten Beschwerde an das VGW gewendet – das Argument: Zirka 25 Prozent der am Rosenhügel behandelten Patienten seien nicht aus Wien. Dies belege auch der Tätigkeitsbericht des Wiener Gesundheitsfonds. Es entspreche auch gar nicht dem Willen des Stifters, dass am Rosenhügel ausschließlich Wiener Patienten behandelt werden sollen.
„Bescheid ersatzlos aufheben“
Somit sei auch nicht einzusehen, warum der Wiener Magistrat für die Aufsicht und die Verwaltung der Stiftung zuständig sein soll. Konsequenterweise hätte auch der Bescheid, mit dem die Stiftungs-Satzung geändert wurde, nicht von Wien ausgefertigt werden dürfen. Vielmehr unterliege die Stiftung dem Bund, konkret dem Bundes-Stiftungsund Fondsgesetz. Daher der Antrag des Rothschild-Nachkommen: Das VGW möge den Änderungs-Bescheid des Wiener Magistrats „ersatzlos aufheben“.