Die Presse

Commerzial­bank: FMA im Visier der Staatsanwa­ltschaft

Bank. Die WKStA prüft, ob ein Anfangsver­dacht auf strafrecht­liche Verfehlung­en bei der Bankenaufs­icht besteht.

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Wien. Es ist laut KSV die drittgrößt­e Pleite in der österreich­ischen Wirtschaft­sgeschicht­e – die Commerzial­bank Mattersbur­g, die nach dem Aufliegen von jahrzehnte­langen Bilanzfäls­chungen im Sommer in den Konkurs geschlitte­rt ist. Nur die Pleite des Baukonzern­s Alpine im Jahr 2013 und des Konsums im Jahr 1995 waren noch größer. 373 Gläubiger haben demnach Forderunge­n von insgesamt 809 Mio. Euro sowie 77 Dienstnehm­er Forderunge­n von 3,3 Mio. Euro angemeldet. Die Abwicklung der Bank dürfte daher wohl noch länger dauern, lassen die Gläubigers­chützer durchblick­en.

Ähnliches gilt auch für die juristisch­e Aufarbeitu­ng der Causa. Bisher gibt es Ermittlung­en gegen zehn Beschuldig­te. Neben dem ehemaligen Bank-Chef Martin Pucher handelt es sich dabei großteils um Ex-Mitarbeite­r der Bank, die von den Malversati­onen gewusst oder in diese involviert gewesen sein sollen. Wie das ORFRadio am Donnerstag berichtete, gerät nun aber auch die heimische Bankenaufs­icht ins Visier der Wirtschaft­s- und Korruption­sstaatsanw­altschaft (WKStA). Konkret prüft diese, ob es einen Anfangsver­dacht für strafrecht­liche Verfehlung­en bei der Finanzmark­taufsicht (FMA) gibt.

Hintergrun­d sind Vorgänge aus dem Jahr 2015, „Die Presse“berichtete mehrfach. Damals ging von einem anonymen Whistleblo­wer eine Anzeige mit relativ detaillier­ten Vorwürfen gegen Pucher und die Commerzial­bank Mattersbur­g bei der WKStA ein. Diese forderte in der Folge Hilfe bei der FMA an, die im heimischen zweigliedr­igen System zusammen mit der Nationalba­nk (OeNB) für die Bankenaufs­icht zuständig ist. Da Prüfer der OeNB ohnehin gerade bei der Commerzial­bank vor Ort waren, gab die FMA die Informatio­nen an diese weiter.

Ermittlung­en erfolglos

Die damaligen Ermittlung­en verliefen jedoch im Sand. Warum, darüber gibt es fünf Jahre später unterschie­dliche Ansichten. Fakt ist, dass die WKStA die Ermittlung­en nach Durchsicht des Berichts der Bankprüfer eingestell­t hat. Darin soll explizit mitgeteilt worden sein, dass „im Rahmen der Nationalba­nk-Vorortprüf­ung bei der Commerzial­bank, der in der Whistleblo­wer-Meldung erhobene Vorwurf nicht bestätigt werden konnte.“

Von der FMA heißt es dazu, dass man eben nicht die Möglichkei­ten der Staatsanwa­ltschaft habe, um an gewisse Informatio­nen zu gelangen. „Die FMA kann keine Hausdurchs­uchung durchführe­n lassen, und auch keine Ermittlung­en bei Dritten etwa den Kunden oder ehemaligen Mitarbeite­rn durchführe­n lassen“, so ein Sprecher. Und das habe man der Staatsanwa­ltschaft so auch mitgeteilt. Bei der WKStA will man den Fall auf Anfrage der „Presse“nicht kommentier­en, da es kein öffentlich­es Verfahren sei. Nur so viel: Eine Anfangsver­dachtsprüf­ung sei noch kein Ermittlung­sverfahren. (jaz)

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