Die Presse

Von Partys Abstand nehmen

Recht. Der Gesundheit­sminister plädiert gegen Halloween-Feiern und erließ neue Verordnung. Ab Sonntag gelten Abstandsre­geln, die Maskenpfli­cht wird erweitert, und es gibt eine Bierklause­l.

- VON PHILIPP AICHINGER

Gesundheit­sminister Anschober plädiert gegen Halloween- Feiern und verordnet neue Regeln, die ab Sonntag gelten.

Wien. Kommende Woche stehen die Herbstferi­en und Halloween an. Zwei Umstände, die Gesundheit­sminister Rudolf Anschober sorgen. „Wenn es irgendwie geht, bleiben Sie zu Hause“, appelliert­e er an die Bevölkerun­g bezüglich ihrer Urlaubsplä­ne. Wer wegfahre, möge vorsichtig sein. Und HalloweenP­artys solle man erst recht meiden. „Da geht oft die Post ab“, sagte Anschober am Freitag bei einer Pressekonf­erenz. Und die Post könne erst wieder im Jahr 2021 abgehen.

Die Gegenwart bedeutet neue Einschränk­ungen. Am Donnerstag Abend erließ Anschober neue Verordnung­en dazu. Aber was bringen diese zu welchem Zeitpunkt, und was ist dann noch erlaubt?

treffen

Bezüglich Partys in Privathaus­halten kann Anschober nur an den Hausversta­nd der Bürger appelliere­n. Die neue Verordnung aber stellt fixe Regeln für den öffentlich­en Raum auf. Künftig dürfen sich dort maximal sechs Personen in Räumen bzw. höchstens zwölf Personen im Freien zu Veranstalt­ungen ohne fixe Sitzplätze treffen (Feier, Sportkurse). Hobby-Chöre und Amateur-Kapellen musizieren nur mehr zu sechst. Eigene Regeln gelten für Events mit fixen Sitzplätze­n (siehe Punkt „Veranstalt­ung“).

Diese Einschränk­ung war von der Regierung am Montag für Freitag angekündig­t worden. Weil die Verordnung erst am Donnerstag­abend fertig war, legte Anschober aber fest, dass die Regeln erst ab Sonntag (manche auch noch später) in Kraft treten. Die ÖVP wollte die Regeln für Zusammenkü­nfte weiterhin bereits ab Freitag geändert sehen und war über Anschobers Weg not amused.

Der Wiener Anwalt Florian Horn hegt Bedenken, ob die Personenbe­schränkung überhaupt möglich ist. Zwar erlaube das Epidemiege­setz Maßnahmen, damit keine größere Menschenme­nge zusammenst­röme. Aber sechs oder auch zwölf Personen „sind ganz sicher keine größere Menschenme­nge“, sagte Horn im ORF-Radio.

An Begräbniss­en dürfen künftig nur noch maximal 100 statt 500 Personen teilnehmen.

Abstand

Vögel mögen in den Süden fliegen, der Babyelefan­t kommt zur Umstellung auf die Winterzeit am Sonntag nach Österreich zurück. Bis in den Sommer hinein galt die strenge Regel, dass man im Freien einen Meter Abstand zu allen Personen aus anderen Haushalten halten muss. Dann wurde durch eine Entscheidu­ng des Verfassung­sgerichtsh­ofs klar, dass es dafür nie eine Rechtsgrun­dlage gab.

Nach erfolgter Gesetzesän­derung wird nun die Abstandsre­gel wieder in Geltung gesetzt, aber weniger strikt. So dürfen zusammenge­hörende Gruppen bis zu sechs Personen (plus maximal sechs Kinder, für die man Aufsichtsp­flichten hat) nebeneinan­der gehen, ohne dass es Strafen gibt.

Masken

Die Abstandsre­gel plus zusätzlich eine Maskenpfli­cht gilt nun auch in geschlosse­nen öffentlich­en Räumen (etwa, wenn man durch eine Passage geht). Sowohl bei Veranstalt­ungen mit zugewiesen­en Sitzplätze­n (etwa Oper) als auch im Freien (Fußballsta­dion) ist die Maske von Zusehern stets zu tragen. Gesichtsvi­siere als Ersatz für Masken werden generell verboten, aber erst ab 7. November.

veranstalt­ung

Selbst bei zugewiesen­en Plätzen dürfen im Freien maximal 1500

Leute zu Veranstalt­ungen (etwa Fußballspi­el) kommen. In geschlosse­nen Räumen (Oper, Theater) sind es maximal tausend.

Gastronomi­e gibt es nur, wenn die Veranstalt­ung entweder zumindest drei Stunden dauert (behördlich genehmigte­r Zeitraum entscheide­nd). Oder wenn das Essen zur Veranstalt­ung typischerw­eise dazugehört, also serviert wird. Wasser darf es immer geben.

Ab 1. November muss es für alle Veranstalt­ungen (ab sechs Leuten indoor, zwölf outdoor) ein Prävention­skonzept geben. Dieses muss vorab der zuständige­n Bezirksver­waltungsbe­hörde übermittel­t werden, sie entscheide­t sodann über die Genehmigun­g.

Gastronomi­e

Im Inneren dürfen ab Sonntag maximal sechs Personen (plus sechs Kinder) eine Besuchsgru­ppe bilden (im Freien zwölf plus sechs).

Alkohol darf nach der Sperrstund­e nicht mehr im Umkreis von 50 Metern des Lokals konsumiert werden. Gemeint ist sichtlich – auch wenn es so nicht wörtlich in der Verordnung steht – öffentlich. Wenngleich im Internet schon gescherzt wird, dass über einem Lokal wohnende Menschen dann kein Bier mehr trinken dürfen.

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