Von Partys Abstand nehmen
Recht. Der Gesundheitsminister plädiert gegen Halloween-Feiern und erließ neue Verordnung. Ab Sonntag gelten Abstandsregeln, die Maskenpflicht wird erweitert, und es gibt eine Bierklausel.
Gesundheitsminister Anschober plädiert gegen Halloween- Feiern und verordnet neue Regeln, die ab Sonntag gelten.
Wien. Kommende Woche stehen die Herbstferien und Halloween an. Zwei Umstände, die Gesundheitsminister Rudolf Anschober sorgen. „Wenn es irgendwie geht, bleiben Sie zu Hause“, appellierte er an die Bevölkerung bezüglich ihrer Urlaubspläne. Wer wegfahre, möge vorsichtig sein. Und HalloweenPartys solle man erst recht meiden. „Da geht oft die Post ab“, sagte Anschober am Freitag bei einer Pressekonferenz. Und die Post könne erst wieder im Jahr 2021 abgehen.
Die Gegenwart bedeutet neue Einschränkungen. Am Donnerstag Abend erließ Anschober neue Verordnungen dazu. Aber was bringen diese zu welchem Zeitpunkt, und was ist dann noch erlaubt?
treffen
Bezüglich Partys in Privathaushalten kann Anschober nur an den Hausverstand der Bürger appellieren. Die neue Verordnung aber stellt fixe Regeln für den öffentlichen Raum auf. Künftig dürfen sich dort maximal sechs Personen in Räumen bzw. höchstens zwölf Personen im Freien zu Veranstaltungen ohne fixe Sitzplätze treffen (Feier, Sportkurse). Hobby-Chöre und Amateur-Kapellen musizieren nur mehr zu sechst. Eigene Regeln gelten für Events mit fixen Sitzplätzen (siehe Punkt „Veranstaltung“).
Diese Einschränkung war von der Regierung am Montag für Freitag angekündigt worden. Weil die Verordnung erst am Donnerstagabend fertig war, legte Anschober aber fest, dass die Regeln erst ab Sonntag (manche auch noch später) in Kraft treten. Die ÖVP wollte die Regeln für Zusammenkünfte weiterhin bereits ab Freitag geändert sehen und war über Anschobers Weg not amused.
Der Wiener Anwalt Florian Horn hegt Bedenken, ob die Personenbeschränkung überhaupt möglich ist. Zwar erlaube das Epidemiegesetz Maßnahmen, damit keine größere Menschenmenge zusammenströme. Aber sechs oder auch zwölf Personen „sind ganz sicher keine größere Menschenmenge“, sagte Horn im ORF-Radio.
An Begräbnissen dürfen künftig nur noch maximal 100 statt 500 Personen teilnehmen.
Abstand
Vögel mögen in den Süden fliegen, der Babyelefant kommt zur Umstellung auf die Winterzeit am Sonntag nach Österreich zurück. Bis in den Sommer hinein galt die strenge Regel, dass man im Freien einen Meter Abstand zu allen Personen aus anderen Haushalten halten muss. Dann wurde durch eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs klar, dass es dafür nie eine Rechtsgrundlage gab.
Nach erfolgter Gesetzesänderung wird nun die Abstandsregel wieder in Geltung gesetzt, aber weniger strikt. So dürfen zusammengehörende Gruppen bis zu sechs Personen (plus maximal sechs Kinder, für die man Aufsichtspflichten hat) nebeneinander gehen, ohne dass es Strafen gibt.
Masken
Die Abstandsregel plus zusätzlich eine Maskenpflicht gilt nun auch in geschlossenen öffentlichen Räumen (etwa, wenn man durch eine Passage geht). Sowohl bei Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen (etwa Oper) als auch im Freien (Fußballstadion) ist die Maske von Zusehern stets zu tragen. Gesichtsvisiere als Ersatz für Masken werden generell verboten, aber erst ab 7. November.
veranstaltung
Selbst bei zugewiesenen Plätzen dürfen im Freien maximal 1500
Leute zu Veranstaltungen (etwa Fußballspiel) kommen. In geschlossenen Räumen (Oper, Theater) sind es maximal tausend.
Gastronomie gibt es nur, wenn die Veranstaltung entweder zumindest drei Stunden dauert (behördlich genehmigter Zeitraum entscheidend). Oder wenn das Essen zur Veranstaltung typischerweise dazugehört, also serviert wird. Wasser darf es immer geben.
Ab 1. November muss es für alle Veranstaltungen (ab sechs Leuten indoor, zwölf outdoor) ein Präventionskonzept geben. Dieses muss vorab der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde übermittelt werden, sie entscheidet sodann über die Genehmigung.
Gastronomie
Im Inneren dürfen ab Sonntag maximal sechs Personen (plus sechs Kinder) eine Besuchsgruppe bilden (im Freien zwölf plus sechs).
Alkohol darf nach der Sperrstunde nicht mehr im Umkreis von 50 Metern des Lokals konsumiert werden. Gemeint ist sichtlich – auch wenn es so nicht wörtlich in der Verordnung steht – öffentlich. Wenngleich im Internet schon gescherzt wird, dass über einem Lokal wohnende Menschen dann kein Bier mehr trinken dürfen.