Mindestleistung von Studenten gefordert
Die Zulassung droht ansonsten zu erlöschen.
Wien. Studenten sollen künftig am Beginn ihres Studiums eine Mindeststudienleistung von 16 ECTS-Punkten pro Studienjahr erbringen müssen. Ansonsten erlischt ihre Zulassung. Das sehen laut Informationen der Austria Presseagentur Pläne der Regierung zu einer Novelle des Universitätsgesetzes (UG) vor. Diese soll demnächst in Begutachtung gehen.
Ab diesen 16 ECTS-Punkten wurde ein Student schon bisher als prüfungsaktiv gewertet. Das war wichtig für die Universität. Für den Studenten selbst hatte es keine Auswirkung. Das soll sich ändern. Laut den derzeitigen Plänen sollen künftig neuzugelassene Studenten jährlich 16 ECTS absolvieren müssen – bis sie insgesamt 100 ECTSPunkte erreicht haben. Zur Orientierung: Die Studienpläne sind grundsätzlich so konzipiert, dass mit 60 absolvierten ECTS pro Studienjahr das jeweilige Studium in Mindeststudienzeit abgeschlossen wird.
Beurlaubung möglich
Stichtag für das Erreichen der nötigen Studienleistungen für das am 1. Oktober beginnende Studienjahr soll jeweils der 30. September des nächsten Jahres sein. Vor einem Erlöschen der Zulassung muss die jeweilige Uni aber davor mehrfach warnen und Unterstützungsleistungen anbieten. Die Regelung soll nicht pro Studentin oder Student gelten, sondern pro Studium. Wer mehrere Studien belegt, muss also in allen die nötige Mindestleistung erbringen.
Als Ausgleich wird die Beurlaubung von Studenten erleichtert. Die ist derzeit nur aus wichtigem Grund wie Schwangerschaft oder Krankheit möglich. Künftig soll eine Beurlaubung ohne Grund für zwei Semester möglich sein. (APA)