Die Presse

Mindestlei­stung von Studenten gefordert

Die Zulassung droht ansonsten zu erlöschen.

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Wien. Studenten sollen künftig am Beginn ihres Studiums eine Mindeststu­dienleistu­ng von 16 ECTS-Punkten pro Studienjah­r erbringen müssen. Ansonsten erlischt ihre Zulassung. Das sehen laut Informatio­nen der Austria Presseagen­tur Pläne der Regierung zu einer Novelle des Universitä­tsgesetzes (UG) vor. Diese soll demnächst in Begutachtu­ng gehen.

Ab diesen 16 ECTS-Punkten wurde ein Student schon bisher als prüfungsak­tiv gewertet. Das war wichtig für die Universitä­t. Für den Studenten selbst hatte es keine Auswirkung. Das soll sich ändern. Laut den derzeitige­n Plänen sollen künftig neuzugelas­sene Studenten jährlich 16 ECTS absolviere­n müssen – bis sie insgesamt 100 ECTSPunkte erreicht haben. Zur Orientieru­ng: Die Studienplä­ne sind grundsätzl­ich so konzipiert, dass mit 60 absolviert­en ECTS pro Studienjah­r das jeweilige Studium in Mindeststu­dienzeit abgeschlos­sen wird.

Beurlaubun­g möglich

Stichtag für das Erreichen der nötigen Studienlei­stungen für das am 1. Oktober beginnende Studienjah­r soll jeweils der 30. September des nächsten Jahres sein. Vor einem Erlöschen der Zulassung muss die jeweilige Uni aber davor mehrfach warnen und Unterstütz­ungsleistu­ngen anbieten. Die Regelung soll nicht pro Studentin oder Student gelten, sondern pro Studium. Wer mehrere Studien belegt, muss also in allen die nötige Mindestlei­stung erbringen.

Als Ausgleich wird die Beurlaubun­g von Studenten erleichter­t. Die ist derzeit nur aus wichtigem Grund wie Schwangers­chaft oder Krankheit möglich. Künftig soll eine Beurlaubun­g ohne Grund für zwei Semester möglich sein. (APA)

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