Kampf gegen „goldene Pässe“
Staatsbürgerschaft. Der Verkauf von Pässen durch Zypern und Malta hat die EU-Kommission auf den Plan gerufen.
Wien. Der Entwicklungsökonom Branko Milanovic beschäftigt sich seit geraumer Zeit mit der sogenannten Staatsbürgerschaft-Prämie. Damit gemeint sind Privilegien, die den Bürgern gewisser Staaten zur Verfügung stehen – beispielsweise der Zugang zu einem stabilen Gesundheits- und Pensionssystem, die Einhaltung der Menschenrechte durch die Behörden sowie Reisefreiheit. Diese Privilegien sorgen für Migrationsdruck – und halten das globale Geschäft mit dem Verkauf von begehrten Pässen am Laufen.
Auf der Beliebtheitsskala ganz oben sind Pässe von EU-Mitgliedstaaten. Und das hat nicht ausschließlich damit zu tun, dass die 27 Unionsmitglieder zu den wohlhabendsten und sichersten Staaten der Welt zählen, sondern auch mit der EU selbst. Denn mit der Staatsbürgerschaft eines EU-Mitglieds geht automatisch die EU-Staatsbürgerschaft einher, die Reise- und Niederlassungsfreiheit in der gesamten EU gewährt.
Insofern ist es wenig verwunderlich, dass einige EU-Mitglieder den Verkauf von Staatsbürgerschaften an wohlhabende Investoren aus Drittstaaten als Geschäftszweig erkannt haben. Besonders Zypern und Malta haben im großen Stil sogenannte goldene Pässe an zahlungskräftige Klientel vergeben. Nachdem nicht davon auszugehen ist, dass die meisten Neo-Bürger tatsächlich auf die kleinen Inseln übersiedeln werden, liegt der Verdacht nahe, dass die Käufer goldener Pässe darauf abzielen, sich in anderen EUStaaten niederzulassen.
Nachdem der Handel mit EU-Pässen immer größere Ausmaße angenommen hat – wer einen zypriotischen Pass will, muss mindestens zwei Mio. Euro in Immobilien investieren –, sah sich die EU-Kommission Mitte Oktober zum Einschreiten gezwungen und eröffnete Vertragsverletzungsverfahren gegen Zypern und Malta. Die Brüsseler Behörde argumentiert, dass das lukrative Geschäft die „Integrität der EUStaatsbürgerschaft“beschädige und mit Artikel 4 des EU-Vertrags nicht vereinbar sei, der EU-Mitglieder zur „loyalen Zusammenarbeit“verpflichtet. Zwar seien Staatsbürgerschaften nationale Zuständigkeit, doch aufgrund des Privilegs der EU-Staatsbürgerschaft – Stichwort Niederlassungsfreiheit – hätten nationale Alleingänge Auswirkungen auf alle anderen Mitgliedstaaten. (la)