Sinnvolle Maßnahmen werden konterkariert
„. . . Coronaregeln kamen gesetzwidrig zustande“von Philipp Aichinger, 30. 10.
Ihr Artikel vermittelt mir den Eindruck, dass der Verfassungsgerichtshof die meisten sinnvollen Maßnahmen der Regierung zur Eindämmung der Coronapandemie (Abstand halten, Maskenpflicht, Beschränkung von Besucherzahlen etc.) konterkariert.
Die Motivationen für solche Maßnahmen wurden zwar Hunderte Male erklärt, aber nur weil sie nicht einem „Verordnungsakt“beigelegt waren, werden sie als illegal erklärt. Warum haben die Verfassungsjuristen der Ministerien nicht bereits vor der Verordnung diese „Schwachstelle“erkannt – oder ist die Rechtslage vielleicht gar nicht so klar? Es
scheint mir daher notwendig, dass schon im Vorfeld gemeinsam tragfähige Gesetze beschlossen werden, die dann in Pandemiezeiten zum Tragen kommen.
DI Helmut Haslacher, 7202Bad Sauerbrunn