Die Presse

Sinnvolle Maßnahmen werden konterkari­ert

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„. . . Coronarege­ln kamen gesetzwidr­ig zustande“von Philipp Aichinger, 30. 10.

Ihr Artikel vermittelt mir den Eindruck, dass der Verfassung­sgerichtsh­of die meisten sinnvollen Maßnahmen der Regierung zur Eindämmung der Coronapand­emie (Abstand halten, Maskenpfli­cht, Beschränku­ng von Besucherza­hlen etc.) konterkari­ert.

Die Motivation­en für solche Maßnahmen wurden zwar Hunderte Male erklärt, aber nur weil sie nicht einem „Verordnung­sakt“beigelegt waren, werden sie als illegal erklärt. Warum haben die Verfassung­sjuristen der Ministerie­n nicht bereits vor der Verordnung diese „Schwachste­lle“erkannt – oder ist die Rechtslage vielleicht gar nicht so klar? Es

scheint mir daher notwendig, dass schon im Vorfeld gemeinsam tragfähige Gesetze beschlosse­n werden, die dann in Pandemieze­iten zum Tragen kommen.

DI Helmut Haslacher, 7202Bad Sauerbrunn

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