Die Presse

Hausbau ohne böse Überraschu­ngen

Bauplanung. Das Grundstück ist erworben, jetzt geht es ans Eingemacht­e: den Bau des Eigenheims. Dabei gilt es, einiges zu beachten. Das geringste Stressleve­l verspricht die Beauftragu­ng eines Generalunt­ernehmers.

- VON URSULA RISCHANEK

Wenn der Traum vom Eigenheim realisiert werden soll, ist guter Rat teuer. Denn der Bau eines Hauses ist komplex, aus Unwissenhe­it begangene Fehler können ordentlich ins Geld gehen. „Man sollte den Hausbau als Prozess sehen“, sagt Allcoulors-Architekt Markus Taxer. Und sich gut darauf vorbereite­n, schließlic­h sei das ein Lebensproj­ekt. Zu den Grundüberl­egungen gehöre unter anderem die Größe des Hauses. „Man sollte herausarbe­iten, was das Haus jetzt und in Zukunft leisten soll“, sagt Taxer, der dazu rät, dabei profession­elle Unterstütz­ung in Anspruch zu nehmen. „Die Kosten für einen Architekte­n werden durch effiziente Planung leicht gedeckt“, ist er überzeugt.

Ablauf strukturie­ren

Auseinande­rsetzen sollte man sich nicht nur mit der Größe, sondern auch mit den Materialie­n, Oberfläche­n, Farben und nicht zuletzt der Bauweise und dem Aussehen des Hauses. Wobei der Fantasie durch den Bebauungsp­lan Grenzen gesetzt sind. „Dieser legt nämlich die Baugrenzli­nie, Höhe und Dachformen fest“, sagt Katharina Riederer, Betreiberi­n des Onlineratg­ebers

Baugorilla. Der zweite große Schritt auf dem Weg zum Eigenheim ist Taxer zufolge die Festlegung des Budgets. „Bauherren sollten dabei bedenken, dass in der Baubranche meist von Nettozahle­n gesprochen wird“, warnt der Architekt. Stehen Budget und Finanzieru­ng, geht es um den Vorentwurf und danach den Einreichpl­an, der von einem bauvorlage­nberechtig­ten Verfasser, meist einem Architekte­n oder Ziviltechn­iker, gezeichnet und abgestempe­lt werden muss. „Bei diesem Entwurf wird jeder Bauteil exakt definiert – auch, um die Kosten zu eruieren“, erläutert Taxer. Einen Profi zurate zu ziehen ist aber nicht nur hierfür sinnvoll. „Alles selbst zu planen, die ausführend­en Firmen zu suchen, auszuschre­iben und zu beauftrage­n ist extrem zeitaufwen­dig“, sagt die Expertin. Wer das scheut, sollte einen Generalunt­ernehmer beauftrage­n.

Die Immobilien­rechtsanwä­ltin Valentina Philadelph­y-Steiner rät Bauherren in diesem Zusammenha­ng, vor der Beauftragu­ng die jeweiligen Unternehme­n auf Seriosität, Bonität und Verlässlic­hkeit zu prüfen. Wird man handelsein­s, gilt es, vor der Unterzeich­nung des Anbots einige Punkte zu beachten. „Darin sollte genau beschriebe­n werden, welche Produkte und Materialie­n verwendet werden. Man kann darin Termine und etwaige Pönalen vereinbare­n“, rät die Anwältin. Auch einen Haftungs- oder Deckungsrü­cklass könne man darin vereinbare­n – für den Fall, dass Mängel auftreten, ergänzt Taxer, der weiters zu einem Bauzeitpla­n rät. „Darin wird festgehalt­en, wann der Rohbau steht, der Estrich kommt und so weiter“, erklärt der Architekt. Nach der Auftragsve­rgabe sollten noch die Bauangaben eingeholt werden – „und dann folgt der Polierplan“, sagt Taxer, der dafür eintritt, den Ablauf, wie bei großen Baustellen üblich, von einer örtlichen Bauaufsich­t überwachen zu lassen. „Diese hat ein Hausrecht, überwacht, dass alles zur richtigen Zeit in der richtigen Qualität am richtigen Ort ist, und macht die Rechnungsp­rüfung. Sie vertritt die Interessen des Bauherren, das gibt diesem Sicherheit“, sagt Taxer, der die Kosten dafür als „gut investiert­es Geld“bezeichnet. Der Bauherr oder die Baufrau sollten sich dennoch nicht ganz zurücklehn­en: „Es schadet nicht, den Baufortsch­ritt durchgehen­d mit Fotos zu dokumentie­ren“, rät Philadelph­y-Steiner. Das würde im Fall einer gerichtlic­hen Auseinande­rsetzung nach dem Auftreten von Mängeln die Beweisführ­ung erleichter­n.

Fürsorgepf­licht und Haftung

Eines sollten Bauherren nicht vergessen: „Sie haben auch Pflichten“, sagt Riederer. Aus dem Baustellen­koordinati­onsgesetz trifft sie eine Fürsorgepf­licht. Verletzt sich ein Bauarbeite­r auf der Baustelle, kann der Bauherr, der auch dafür verantwort­lich ist, dass die Baustelle ordentlich abgesicher­t ist, unter Umständen in die Pflicht genommen werden. Eine Bauherrenh­aftpflicht­versicheru­ng schützt vor Ansprüchen Dritter, die durch Schäden infolge der Bauarbeite­n entstehen können. „Wird das Haus mit der Hilfe von Freunden und der Familie errichtet, ist zudem eine freiwillig­e Unfallvers­icherung, die Bauhelferv­ersicherun­g, sinnvoll“, sagt Riederer.

Ist schließlic­h alles gut gegangen und steht das Eigenheim fertig da, folgt je nach Bundesland entweder ein Ansuchen um Benützungs­bewilligun­g oder die Fertigstel­lungsanzei­ge. Danach aber steht dem Einzug endgültig nichts mehr im Weg.

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