Hausbau ohne böse Überraschungen
Bauplanung. Das Grundstück ist erworben, jetzt geht es ans Eingemachte: den Bau des Eigenheims. Dabei gilt es, einiges zu beachten. Das geringste Stresslevel verspricht die Beauftragung eines Generalunternehmers.
Wenn der Traum vom Eigenheim realisiert werden soll, ist guter Rat teuer. Denn der Bau eines Hauses ist komplex, aus Unwissenheit begangene Fehler können ordentlich ins Geld gehen. „Man sollte den Hausbau als Prozess sehen“, sagt Allcoulors-Architekt Markus Taxer. Und sich gut darauf vorbereiten, schließlich sei das ein Lebensprojekt. Zu den Grundüberlegungen gehöre unter anderem die Größe des Hauses. „Man sollte herausarbeiten, was das Haus jetzt und in Zukunft leisten soll“, sagt Taxer, der dazu rät, dabei professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. „Die Kosten für einen Architekten werden durch effiziente Planung leicht gedeckt“, ist er überzeugt.
Ablauf strukturieren
Auseinandersetzen sollte man sich nicht nur mit der Größe, sondern auch mit den Materialien, Oberflächen, Farben und nicht zuletzt der Bauweise und dem Aussehen des Hauses. Wobei der Fantasie durch den Bebauungsplan Grenzen gesetzt sind. „Dieser legt nämlich die Baugrenzlinie, Höhe und Dachformen fest“, sagt Katharina Riederer, Betreiberin des Onlineratgebers
Baugorilla. Der zweite große Schritt auf dem Weg zum Eigenheim ist Taxer zufolge die Festlegung des Budgets. „Bauherren sollten dabei bedenken, dass in der Baubranche meist von Nettozahlen gesprochen wird“, warnt der Architekt. Stehen Budget und Finanzierung, geht es um den Vorentwurf und danach den Einreichplan, der von einem bauvorlagenberechtigten Verfasser, meist einem Architekten oder Ziviltechniker, gezeichnet und abgestempelt werden muss. „Bei diesem Entwurf wird jeder Bauteil exakt definiert – auch, um die Kosten zu eruieren“, erläutert Taxer. Einen Profi zurate zu ziehen ist aber nicht nur hierfür sinnvoll. „Alles selbst zu planen, die ausführenden Firmen zu suchen, auszuschreiben und zu beauftragen ist extrem zeitaufwendig“, sagt die Expertin. Wer das scheut, sollte einen Generalunternehmer beauftragen.
Die Immobilienrechtsanwältin Valentina Philadelphy-Steiner rät Bauherren in diesem Zusammenhang, vor der Beauftragung die jeweiligen Unternehmen auf Seriosität, Bonität und Verlässlichkeit zu prüfen. Wird man handelseins, gilt es, vor der Unterzeichnung des Anbots einige Punkte zu beachten. „Darin sollte genau beschrieben werden, welche Produkte und Materialien verwendet werden. Man kann darin Termine und etwaige Pönalen vereinbaren“, rät die Anwältin. Auch einen Haftungs- oder Deckungsrücklass könne man darin vereinbaren – für den Fall, dass Mängel auftreten, ergänzt Taxer, der weiters zu einem Bauzeitplan rät. „Darin wird festgehalten, wann der Rohbau steht, der Estrich kommt und so weiter“, erklärt der Architekt. Nach der Auftragsvergabe sollten noch die Bauangaben eingeholt werden – „und dann folgt der Polierplan“, sagt Taxer, der dafür eintritt, den Ablauf, wie bei großen Baustellen üblich, von einer örtlichen Bauaufsicht überwachen zu lassen. „Diese hat ein Hausrecht, überwacht, dass alles zur richtigen Zeit in der richtigen Qualität am richtigen Ort ist, und macht die Rechnungsprüfung. Sie vertritt die Interessen des Bauherren, das gibt diesem Sicherheit“, sagt Taxer, der die Kosten dafür als „gut investiertes Geld“bezeichnet. Der Bauherr oder die Baufrau sollten sich dennoch nicht ganz zurücklehnen: „Es schadet nicht, den Baufortschritt durchgehend mit Fotos zu dokumentieren“, rät Philadelphy-Steiner. Das würde im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung nach dem Auftreten von Mängeln die Beweisführung erleichtern.
Fürsorgepflicht und Haftung
Eines sollten Bauherren nicht vergessen: „Sie haben auch Pflichten“, sagt Riederer. Aus dem Baustellenkoordinationsgesetz trifft sie eine Fürsorgepflicht. Verletzt sich ein Bauarbeiter auf der Baustelle, kann der Bauherr, der auch dafür verantwortlich ist, dass die Baustelle ordentlich abgesichert ist, unter Umständen in die Pflicht genommen werden. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt vor Ansprüchen Dritter, die durch Schäden infolge der Bauarbeiten entstehen können. „Wird das Haus mit der Hilfe von Freunden und der Familie errichtet, ist zudem eine freiwillige Unfallversicherung, die Bauhelferversicherung, sinnvoll“, sagt Riederer.
Ist schließlich alles gut gegangen und steht das Eigenheim fertig da, folgt je nach Bundesland entweder ein Ansuchen um Benützungsbewilligung oder die Fertigstellungsanzeige. Danach aber steht dem Einzug endgültig nichts mehr im Weg.