Die Presse

Geld von Klientin einbehalte­n: Disziplina­rstrafe

Jurist hatte verschwieg­en, wie weit die Verfahrens­hilfe geht.

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Wien. Der Oberste Gerichtsho­f (OGH) bestätigte die Disziplina­rstrafe gegen einen Rechtsanwa­lt. Der Jurist hatte eine Mandatarin vertreten, ihr aber bezüglich der Verfahrens­hilfe ein wichtiges Detail verschwieg­en. Denn die staatliche finanziell­e Hilfe, um als einkommens­schwache Person zu ihrem Recht zu kommen, gab es nur für den Prozess. Nicht aber für die außergeric­htliche Vertretung, die der Anwalt auch für ebendiese Frau wahrnahm.

Der Anwalt behielt in weiterer Folge rund 18.500 Euro von dem Betrag ein, den er für die Mandantin an Schadeners­atz erstritten hatte. Von der Salzburger Rechtsanwa­ltskammer gab es dafür einen schriftlic­hen Verweis, weil der Anwalt sich standeswid­rig verhalten habe.

Der OGH (21 Ds 3/19g) bestätigte diese Entscheidu­ng. Der Jurist habe nämlich seine Aufklärung­spflicht verletzt. (aich)

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