Geld von Klientin einbehalten: Disziplinarstrafe
Jurist hatte verschwiegen, wie weit die Verfahrenshilfe geht.
Wien. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte die Disziplinarstrafe gegen einen Rechtsanwalt. Der Jurist hatte eine Mandatarin vertreten, ihr aber bezüglich der Verfahrenshilfe ein wichtiges Detail verschwiegen. Denn die staatliche finanzielle Hilfe, um als einkommensschwache Person zu ihrem Recht zu kommen, gab es nur für den Prozess. Nicht aber für die außergerichtliche Vertretung, die der Anwalt auch für ebendiese Frau wahrnahm.
Der Anwalt behielt in weiterer Folge rund 18.500 Euro von dem Betrag ein, den er für die Mandantin an Schadenersatz erstritten hatte. Von der Salzburger Rechtsanwaltskammer gab es dafür einen schriftlichen Verweis, weil der Anwalt sich standeswidrig verhalten habe.
Der OGH (21 Ds 3/19g) bestätigte diese Entscheidung. Der Jurist habe nämlich seine Aufklärungspflicht verletzt. (aich)